Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Kriminalprävention

Je besser man über die Methoden bei Betrügereien und Verbrechen Bescheid weiß, desto schwieriger wird es für die Täterinnen/Täter, jemanden zu schädigen. Tipps, wie Betrügereien erkannt werden und wie man sich dagegen wehren kann, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at, und zwar auf folgenden Seiten:

Zusätzlich zum Wissen über das Vorgehen der Täterinnen/Täter gibt es einfache Maßnahmen, die Verbrechen verhindern oder die Täterinnen/Täter wenigstens behindern können:

  • An Wohnungs- oder Haustüren sollten auf jeden Fall eine Sicherheitskette oder einen Sperrbügel sowie einen Türspion angebracht werden. So kann nachgesehen werden, wer vor der Tür steht, ohne die Tür ganz öffnen zu müssen. Weitere Zusatzschlösser verbessern den Einbruchschutz. Wichtig ist auch, die Wohnungstür immer gut verschließen, wenn man nach Hause kommt.
  • Die Möglichkeit einer kostenlosen sicherheitspolizeilichen Beratung sollte genutzt werden, um zu erfahren, wie das Zuhause am wirkungsvollsten abgesichert werden kann. Über die sicherheitspolizeiliche Beratung können unter der Polizei-Servicenummer 059133 Informationen eingeholt werden.
  • Wichtig ist, dass zu Hause jederzeit die Polizei, andere Einsatzkräfte oder Verwandte bzw. Vertrauenspersonen verständigt werden können. Empfehlenswert ist ein Schnurlos- oder Mobiltelefon, das man zu Hause immer bei sich tragen kann. So kann im Notfall auch nachts oder wenn das Festnetztelefon nicht erreicht werden kann  (z.B. weil Sie gestürzt sind) Hilfe angefordert werden. Eine Möglichkeit sind Hausnotrufsysteme.
  • Mit Nachbarinnen/Nachbarn, Verwandten und anderen Vertrauenspersonen sollte Kontakt gehalten werden. Bei einem unsicheren Gefühl (sei es bei Bankbesuchen oder Handwerkerterminen u.Ä.) sollte eine Vertrauensperson begleiten oder anwesend sein. 
  • Auf aktuelle Berichte in Medien über Trickbetrügereien und polizeiliche Warnungen sollte geachtet werden. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn es in der eigenen Gegend bereits zu Vorfällen gekommen ist.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 26. April 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres