Marktgebühren
In der Marktgebührenverordnung der Stadtgemeinde Neunkirchen sind die Entgelte der Marktfiranten geregelt.
Nachstehend ein Auszug aus der Verordnung:
Für zugewiesene Verkaufsplätze und Marktflächen
- je angefangenem m2 und Tag (inkl. Marktgebühr, Kosten für Reinigung und Müllabfuhr) € 1,40
- mindestens jedoch € 8,40
Für die Überlassung von Marktgeräten je Stück und Tag
- Sonnenschirm mit Ständer € 1,20
- Markttisch € 2,40
- Zelt 3x3m (inkl. Aufstellung und Abbau) € 96,00
- Zelt 6x3m (inkl. Aufstellung und Abbau) € 120,00
Für die Überlassung des gesamten Hauptplatzes
- lt. Beilage A (inkl. aller Gebühren, Wirtschaftshofleistungen und Marktgeräte nach jeweiligem Bedarf) je Tag € 240,00
Für jeden weiteren Tag, je € 60,00