Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Hausnotrufsysteme

In Notfällen kann eine rasche Verständigung der Einsatzkräfte Leben retten. Besonders ältere Menschen, die alleine leben, können in die Lage kommen, beispielsweise nach einem Sturz in ihrer Wohnung das Telefon nicht mehr erreichen zu können und vielleicht tagelang ohne Hilfe ausharren zu müssen.

Um solche Situationen zu verhindern, gibt es eine Reihe von Notrufsystemen ("Hausnotruf", "Heimnotruf", "Seniorenalarm"), die es Ihnen ermöglichen, nur durch einen Knopfdruck und ohne eine Nummer wählen zu müssen, Hilfe zu holen. Die Sprechverbindung wird automatisch hergestellt.

Wie funktioniert der Hausnotruf?

Für gehörlose und hörbehinderte Menschen gibt es den "Zentralen Notruf für gehörlose und hörbehinderte Menschen" in ganz Österreich. Per E-Mail (gehoerlosennotruf@polizei.gv.at), Fax oder SMS an die kostenlose Nummer 0800/133 133 können Sie im Notfall Polizei, Feuerwehr oder Rettung verständigen. Der Wiener Taubstummen-Verein bietet auf seinen Seiten ein Fax-Notruf-Formular sowie eine Anleitung zum SMS-Notruf an.

Weiterführende Links

Anleitung zum SMS-, Fax-, E-Mail-Notruf (→ WITAF)

Letzte Aktualisierung: 21. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion