Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Wie funktioniert der Hausnotruf?

Hausnotrufsysteme bestehen meist aus einem Zusatzgerät zum Festnetztelefon, welches an die Telefonsteckdose angeschlossen wird. Aktiviert wird dieses über einen Funksender, der an einem Armband oder einer Halskette befestigt wird und so immer mitgeführt werden kann. Sollten Sie außer Reichweite des Telefons stürzen, können Sie über einen einfachen Knopfdruck auf den Funksender die Hilfskräfte verständigen. Durch den Knopfdruck wird in der Notrufzentrale des Anbieters nicht nur ein Alarm ausgelöst, sondern auch sofort Ihr Name, Ihre Adresse und eventuelle Vorerkrankungen angezeigt. Die Diensthabenden werden mit Ihnen Sprechkontakt aufnehmen und klären, ob Sie Hilfe benötigen oder, ob Sie den Alarm versehentlich ausgelöst haben. Wenn es sich um keinen Fehlalarm handelt, werden Ihre Angehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen verständigt oder sofort Helferinnen/Helfer zu Ihrer Adresse geschickt.

Selbst wenn Sie in eine Situation kommen, in der Sie nicht mehr sprechen können, können Sie über diese Geräte Hilfe holen, da auch wenn keine Sprechverbindung zustande kommt, sofort Hilfskräfte zu Ihrer Adresse geschickt werden.

Manche Notrufsysteme verfügen zusätzlich über eine Aktivitätskontrolle, die automatisch einen Notruf sendet, wenn eine gewisse Zeit lang keine Aktivität gemessen wurde. Dabei müssen Sie in regelmäßigen Abständen einen Knopf drücken. Wenn Sie das nicht tun, beispielsweise, weil Sie ohnmächtig geworden sind, wird die Einsatzzentrale von sich aus mit Ihnen Kontakt aufnehmen und – sollte dieser nicht zustande kommen – Helferinnen/Helfer zu Ihrer Adresse schicken.

Auch für Personen, die über keinen Festnetzanschluss verfügen, gibt es in vielen Gegenden bereits technische Lösungen durch verschiedene Anbieter von Hausnotrufsystemen.

Achtung

Im Zuge der Digitalisierung der Festnetztelefone kann es zu Problemen mit dem Notruf kommen. Nach der Umstellung sollte deshalb unbedingt überprüft werden, ob der Notruf funktioniert.

Letzte Aktualisierung: 21. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion