Forum Nachgefragt

Forum Nachgefragt - die Fragen

Hier finden Sie die in den Foren "Nachgefragt" gestellten Fragen. Namen und Hinweise auf den Fragesteller werden nicht publiziert. Die aktuellsten Anfragen stehen ganz oben..

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2024-03-25_Forum_Nachgefragt.pdf herunterladen (0.11 MB)

2023-03-27_Forum_Nachgefragt.pdf herunterladen (0.11 MB)

2022-09-26_ForumNachgefragt.pdf herunterladen (0.13 MB)

Für die Gemeinderatssitzung am 28. März 2022 sind keine Anfragen eingegangen.

2021-09-27_Forum_Nachgefragt.pdf herunterladen (0.09 MB)

Forum Nachgefragt - Allgemeines

Im Rahmen des Forums „Nachgefragt“ können BürgerInnen Fragen an den Bürgermeister, ein Mitglied des Stadtrates, an eine Fraktion des Gemeinderates oder an Gemeinderäte mit besonderen Aufgaben (Jugend, Bildung, EU, Umwelt) stellen. Diese werden im Rahmen der 1. und 3. Gemeinderatssitzung des Jahres beantwortet. Das Forum findet statt, sofern zulässige Fragen eingelangt sind.


Wer kann Fragen einreichen?

Berechtigt sind alle in Neunkirchen wohnhaften BürgerInnen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, ausgenommen sind aktive Mitglieder des Gemeinderates (in der Folge: Fragesteller)


Was kann gefragt werden?

Die Frage muss eine Angelegenheit zum Inhalt haben, die im eigenen Wirkungsbereich der Stadt liegt.

Nicht beantwortet werden Fragen, die gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, gegen Verschwiegenheitspflichten oder gegen sonstige gesetzliche Bestimmungen verstoßen würden.


Wie sind die Fragen einzubringen?

Die Fragen sind schriftlich oder elektronisch bis spätestens 15 Tage vor dem Tag der Sitzung bei der Stadtgemeinde an oben genannte Personen zu richten und einzubringen. Fragen per E-Mail bitte an stadtamtsdirektion@neunkirchen.gv.at


Was muss angegeben werden?

Die Einbringung der Frage ist gleichzeitig eine Anmeldung zur Teilnahme an der Sitzung und hat Name, Anschrift, Mail-Adresse oder Telefonnummer des Fragestellers zu beinhalten.


Wie läuft die Beantwortung in der Gemeinderatssitzung ab?

Die Frage kann im Rahmen der Sitzung vom Fragesteller selbst vorgetragen werden. Zulässig sind außerdem mit der Frage verbundene Verständnisfragen des Fragestellers.

Für die Beantwortung einer Frage inkl. Verständnisfrage gilt ein Zeitlimit von zehn Minuten. Die Fragestunde dauert höchstens eine Stunde und startet nach Behandlung der Dringlichkeitsanträge. Die Gemeinderatssitzung wird für „Nachgefragt“ unterbrochen und danach wieder aufgenommen.

Die Beantwortung erfolgt über den ressortmäßig zuständigen Stadtrat oder die angesprochene Fraktion bzw. bei ressortübergreifenden Themen durch den Bürgermeister. Ist das zuständige Mitglied verhindert, kann ein Mitglied der selben Fraktion die Beantwortung übernehmen. Der Bürgermeister kann Stadtamtsdirektor und sachkundige Personen zur Auskunftserteilung heranziehen.


Wo kann man die Fragen und Antworten nachlesen?

Alle Fragen und Antworten werden im Anschluss auf der Homepage der Stadt veröffentlicht (Name und Hinweise auf den Fragesteller werden nicht publiziert.)