Hinweisgeber-Portal

Gemäß der Whistleblower-Richtlinie oder Whistleblower-RL (WBRL), Richtlinie (EU) 2019/1937 sind Gemeinden ab 10.000 Einwohnern verpflichtet, ein Whistleblowing-System zu haben, das anonyme Hinweise auf Rechtsverstöße ermöglicht.

Meldungen betreffend die Stadtgemeinde Neunkirchen können Sie im Hinweisgeber-Portal unter folgendem Link https://www.hinweisportal.at/Ico43Dc5nvC4Uw1gdxSatP9iSza7XsC6qwhmX102 eingeben.

Informationen zur Anwendung des Portals finden Sie im Handbuch: HinweisPortal_Handbuch_Hinweisgeber.pdf herunterladen (0.67 MB)