Veranstaltungsanmeldung

Das NÖ Veranstaltungsgesetz gilt für öffentliche Veranstaltungen, wie öffentliche Theatervorstellungen und Filmvorführungen sowie alle Arten von öffentlichen Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen, sofern sie nicht ausdrücklich von den Bestimmungen dieses Gesetzes ausgenommen sind.

Öffentlich im Sinne des Gesetzes sind Veranstaltungen, die allgemein zugänglich sind.

Zuständigkeit

Grundsätzlich ist die Gemeinde des Veranstaltungsortes zuständig.

Ausnahmen

Bezirkshauptmannschaft

  • Veranstaltungen, die sich über mehrere Gemeinden erstrecken
  • Höchstzahl der Besucher über 3.000 Personen
  • Filme auf Projektionsflächen von mehr als 9 m²

Landesregierung

  • Veranstaltungen, die sich über mehrere Bezirke erstrecken
  • Motorsportveranstaltungen
  • Höchstzahl der Besucher über 50.000 Personen

Eine Veranstaltung ist bei der Gemeinde spätestens vier Wochen, sonst acht Wochen vor der Veranstaltung anzumelden.

Kosten

Die Kosten richten sich nach der Art und Größe der Veranstaltung.

Zur Beachtung!

Veranstaltungen dürfen nur in geeigneten, von der Behörde bewilligten Veranstaltungsbetriebsstätten durchgeführt werden. Vor Anmeldung einer Veranstaltung ist daher, falls noch keine bewilligte Veranstaltungsbetriebsstätte vorliegt, um eine solche Bewilligung bei der zuständigen Behörde anzusuchen.

Findet eine Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen statt, ist zusätzlich eine Bewilligung nach der Straßenverkehrsordnung erforderlich.

Falls Sie die Abhaltung einer Veranstaltung planen, nehmen Sie fristgerecht Kontakt mit der Stadtpolizei auf. Eine nicht fristgerechte Anmeldung kann zu einer Untersagung der geplanten Veranstaltung führen.

Datei herunterladen: PDFAnmeldeformular für eine Veranstaltung

Datei herunterladen: PDFLeitfaden für Veranstalter