Gebühren
Entlehnmodelle
Für die Nutzung der Stadtbücherei ist eine einmalige Einschreibung notwendig.
Modell 1: Leihgebühr pro Medium.
Modell 2: In der Jahreskarte sind die Leihgebühren inkl. einer Verlängerung pro Medium inkludiert. Gebühren fallen erst ab einer zweiten Verlängerung an. Die Karte ist gültig für ein Jahr ab Bezahlung der Gebühr. Es können max. 15 Medien gleichzeitig entlehnt werden, bei Familienkarten max. 25.
Einmalige Einschreibgebühr
Jahreskarte
- Kinder bis 14 Jahre: gratis
- Schüler:innen, Student:innen, Lehrlinge, Präsenzdiener bis 27 Jahre: € 12,00
- Erwachsene: € 32,00
- Familienkarte (2 Erwachsene, alle Kinder unter 18): € 46,00
Leihgebühr Erwachsene (ab 18 J.)
- Bücher (3 Wochen): € 1,00
- Hörbücher (3 Wochen): € 1,50
- Tonies (2 Wochen): € 1,00
- DVD (eine Woche): € 1,50
- Brettspiele (2 Wochen): € 2,00
Leihgebühr Kinder/Jugendliche
- Bücher (3 Wochen): € 0,50
- Hörbücher (3 Wochen): € 0,50
- Tonies (2 Wochen): € 1,00
- DVD (pro Woche): € 1,50
- Brettspiele (2 Wochen): € 2,00
Verzugs- und Mahngebühren
- pro Buch/Hörbuch/Tonie und Woche: € 1,00
- pro DVD und Woche: € 3,00
- pro Spiel und Woche: € 3,00
- Mahnspesen pro Mahnbrief: € 2,00
Sonstige Gebühren
- Ausdruck schwarz/weiß pro Seite: € 0,36
- Ausdruck färbig pro Seite: € 0,60
GRATIS! W-LAN-Nutzung und Computerarbeitsplatz
Benutzungsordnung
Anmeldung
- Die Entlehnung der Medien der Stadtbücherei steht allen Personen zu, die sich als Nutzer:in einschreiben lassen und die Einschreibgebühr entrichten.
- Die Anmeldung erfolgt persönlich unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und durch Bezahlung der Einschreibgebühr. Jede/r Nutzer:in anerkennt durch eigenhändige Unterschrift die Benutzungs- und Hausordnung, die im Eingangsbereich ausgewiesen ist.
- Bei Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
- Mit der Unterschrift bei der Anmeldung wird auch die Haftung im Schadensfall und die Verpflichtung zur Begleichung anfallender Gebühren und sonstiger Forderungen anerkannt.
- Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Nutzer:in mit der elektronischen Erfassung seiner/ihrer persönlichen Daten im Sinne der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einverstanden.
- Allfällige Änderungen der persönlichen Daten (z.B. Adresse, Name und Kontaktdaten) sind der Stadtbücherei unverzüglich mitzuteilen.
Ausleihe
- Die Entlehnfrist beträgt drei Wochen, für Filme eine Woche, für Tonies und Spiele zwei Wochen.
- Medien können vorbestellt werden.
- Die Entlehnfrist kann (auch telefonisch, per E-mail oder SMS) verlängert werden. Je Verlängerung wird die normale Leihgebühr verrechnet. Bei der Jahreskarte erfolgt die Verrechnung ab der zweiten Verlängerung. Die angefallenen Verlängerungsgebühren können auch bei Rückgabe der Medien entrichtet werden.
Überschreitung der Entlehnfristen
- Bei Überschreitung des Rückgabetermins erfolgt die erste schriftliche Mahnung durch die Bücherei. Bei Nichtbeachtung erfolgt die zweite Mahnung durch die Finanzverwaltung der Stadtgemeinde Neunkirchen. Ab Überschreitung des Rückgabetermins um mehr als drei Öffnungstage, bei Filmen um mehr als einen Öffnungstag, wird pro entliehenem Medium und pro Woche Mahngebühr (siehe Gebühren) verrechnet.
- Die zweite Mahnung erfolgt bei Setzung einer letzten Frist von zwei Wochen und Ankündigung gerichtlicher Schritte bei Nichtbeachtung. Bleibt auch diese Frist unbeachtet, ist die Stadtbücherei berechtigt (bei entsprechender Notwendigkeit), die nicht retournierten Medien wieder zu beschaffen. Die Wiederbeschaffungskosten werden dem/der säumigen Nutzer:in verrechnet.
Verlust oder Beschädigung
- Bei starker Beschädigung oder Verlust der entliehenen Medien ist Ersatz in der Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu leisten.
- Von selbstständigen Reparaturen ist abzusehen, da sonst keine fachgerechte Instandsetzung mehr möglich ist.
Allgemeines
- Aus der Stadtbücherei entliehene Medien dürfen nicht an Dritte weiterverliehen werden und in keiner Weise kopiert oder vervielfältigt werden. Etwaige Verletzungen des Urheberrechtes gehen zu Lasten des Entlehners.
- Die Stadtbücherei haftet nicht für die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Medien. Falls aus dem Gebrauch entliehener Medien Schäden an Geräten, Dateien oder Datenträgern der Nutzer:innen entstehen, wird keine Haftung übernommen.
Anmeldung