Ein blauer Schild mit neun, drei über dreien und dreien gestellten, silberfarbenen rotbedachten Kirchen.
Die drei in der Pfahlstelle des Schildes übereinander erscheinenden Kirchen zeigen den Turm in der Mitte, die übrigen sechs an der Innenseite des Schiffes. Auf dem Hauptrand des von einer ornamentierten bronzefarbenen Einfassung umgebenen Schildes ruht eine silberne Mauerkrone mit fünf sichtbaren Zinnen.
Die Gemeinde kann physischen oder juristischen Personen sowie Personengesellschaften des Handelsrechtes die Nutzung des Gemeindewappens erlauben. Dies bedarf der Bewilligung des Stadtwappens. Einer Bewilligung bedarf auch das Führen verwechselbarer Nachildungen des Wappens.
Voraussetzungen zur Nutzung des Gemeindewappens
- Schriftliches Ansuchen mit genauer Angabe von Zweck und Dauer der Verwendung
- Positiver Beschluss des Stadtrates der Stadt Neunkirchen
- Kosten: € 426,-- (€ 438,-- ab 1.1.2025) zuzüglich Verwaltungsabgabe
Stadtlogo
Im Rahmen der Stadterneuerung Neunkirchen (2011-2014) wurde das Projekt "Stadtmarke Neunkirchen" realisiert. Ein Teilbereich dieses Projektes war die Visualisierung der Stadtmarke durch ein Logo. Die Firma unique fusion wurde mit der Umsetzung beauftragt.
Neben der Dachmarke wurden auch Submarken, die die verschiedenen Lebensbereich der Stadt widerspiegeln, entwickelt.
- Freizeit
- Leben
- Bürgerservice
- Wirtschaft
- Bildung und Kultur
Diese fünf Submarken sowie die Dachmarke dienen auch als Grundlage für die Struktur dieser Homepage.
Bei Interesse an der Verwendung der Stadtmarke ersuchen wir um Übermittlung der nötigen Daten an den Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation, dessen Mitarbeiter Ihnen die nötigen Unterlagen bzw. Logos der entsprechenden Submarke sowie das CD-Manual, das die richtige Anwendung des Logos erklärt, übermitteln wird.