Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Sicherheit bei Geldgeschäften

Bargeldgeschäfte bergen immer ein gewisses Risiko. Täterinnen/Täter beobachten beispielsweise Banken und verfolgen bzw. überfallen dann Kundinnen/Kunden, die gerade einen größeren Betrag ausgezahlt bekommen haben. Oder sie bieten beim Abheben am Geldautomaten ihre Hilfe an, wobei sie dann den Code ausspionieren und die Bankomatkarte stehlen.

Um bei Geldgeschäften kein Risiko einzugehen, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Wenn möglich sich bei größeren Bargeldbehebungen von einer Vertrauensperson zur Bank begleiten lassen
  • Darauf achten, dass Kundinnen/Kunden, die hinter einem am Bankschalter stehen, die sogenannte Diskretzone (meist am Boden durch eine gelbe Linie gekennzeichnet) einhalten; wenn nötig andere auffordern, Abstand zu halten. Niemand sollte sehen oder hören können, welchen Betrag man sich auszahlen lässt.
  • Bei sehr hohen Beträgen (z.B. wenn ein Sparbuch aufgelöst wird) auf die Auszahlung in einem separaten Raum bestehen
  • Genau die Personen in der Bank und außerhalb der Bank beobachten; wer sich beobachtet fühlt oder denkt, dass ihr/ihm jemand folgt, sollte mit einem Taxi nach Hause fahren oder sich abholen lassen.
  • Wer Geld am Geldautomaten abhebt, sollte darauf achten, dass hinter ihr/ihm stehende Personen einen ausreichenden Abstand einhalten. Niemand darf sehen, welchen Betrag jemand abhebt oder welchen Code man eingibt; auf offensichtliche Manipulationen beispielsweise am Karteneingabeschlitz achten!
  • Wer sich beobachtet oder unsicher fühlt, sollte die Abhebung abbrechen.
  • Niemals Hilfe von fremden Personen annehmen, die bei der Abhebung am Geldautomaten behilflich sein wollen und niemals den Code bekannt geben
  • Bankomatkarte und zugehörigen Code immer getrennt aufheben; sollte die Karte gestohlen werden, können die Täterinnen/Täter ohne den Code kein Geld von Ihrem Konto abheben.
Letzte Aktualisierung: 7. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres