Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Pocketbikes/Pocketquads

Allgemeines

Pocketbikes sind Miniaturmotorräder, die die Maße 110 cm x 50 cm x 50 cm nicht überschreiten. In vielen Fällen handelt es sich um detailgetreue Nachbauten von existierenden großen Motorrädern (sogenannte Replicas).

Pocketquads sind Miniaturausgaben von Quads.

Benützung

Grundsätzlich dürfen Pocketbikes/Pocketquads nur auf privatem, abgesperrtem Gelände oder auf eigens dafür geschaffenen Rennstrecken in Betrieb genommen werden. Für die Verwendung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr wäre eine Genehmigung und eine Kfz-Zulassung erforderlich. Eine solche kann aber nicht erlangt werden, da diese Fahrzeuge verschiedenste sicherheitsrelevante Bestimmungen nicht einhalten können.

Auf öffentlichen Straßen, Radwegen und Gehsteigen darf damit nicht gefahren werden.

Alter

Für das Fahren auf einem privaten Gelände gibt es keine Altersbegrenzungen.

Pocketbikes/Pocketquads werden aufgrund ihrer geringen Größe oft für Spielzeug gehalten. Es gibt jedoch Modelle, die eine Höchstgeschwindigkeit bis zu 80 km/h erreichen. Daher stellen diese Miniaturmotorräder auch dann ein großes Unfallrisiko dar, wenn sie ausschließlich auf Privatgrund ohne öffentlichen Verkehr benutzt werden.

Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

Die derzeit in Österreich erhältlichen Pocketbikes/Pocketquads erfüllen die Voraussetzungen für eine Straßenzulassung in der Regel nicht und gelten somit nicht als verkehrs- und betriebssicher.

Um die Sicherheit von motorisierten Fahrzeugen ohne Zulassung zu erhöhen, werden unter der Leitung des französischen Normungsinstituts europäische Normen erarbeitet.

Letzte Aktualisierung: 28. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie