Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Checkliste Einreise nach Österreich für Drittstaatsangehörige

Aktuelle Checkliste zur Einreise nach Österreich für Drittstaatsangehörige.

Aktuelle Checkliste zur Einreise nach Österreich für Drittstaatsangehörige.
Thema Detailinformationen Erledigt
gültiger Reisepass Für die Einreise und den Aufenthalt in Österreich sowie für die Ausreise aus Österreich benötigen Bürgerinnen/Bürger aus Drittstaaten grundsätzlich einen gültigen Reisepass (Passpflicht).  
Die Einreise ist nur möglich, wenn der Reisepass drei Monate über den geplanten Termin der Ausreise aus dem Schengen Raum hinaus gültig ist sowie innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde.
Visum Bei der Einreise und während des Aufenthalts in Österreich brauchen sie darüber hinaus grundsätzlich ein Visum.  
Welche Staatsangehörigkeit zur Einreise ohne Visum berechtigt, kann der Liste der Visumspflichten entnommen werden.
Alle Arten von Visa müssen grundsätzlich (wenige Ausnahmen) vor der Einreise bei einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland beantragt werden.
Wohnen Vor der Einreise sollte eine Unterkunft (Hotel, Wohnung o.ä.) organisiert werden.  
Finanzen Es sollten ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sein, um die Lebenshaltungskosten in den ersten Monaten decken zu können.  
Eventuell ist die Eröffnung eines Bankkontos sinnvoll.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 29. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion