Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Ärztliches Gutachten

Allgemeine Informationen

Vor der Erteilung einer Lenkberechtigung hat die Antragstellerin/der Antragsteller der Behörde ein ärztliches Gutachten, das die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen nachweist, vorzulegen. Das Gutachten darf zum Zeitpunkt der Erteilung nicht älter als 18 Monate sein.

Es wird auch die militärärztliche Stellungsuntersuchung für die Erteilung einer zivilen Lenkberechtigung anerkannt, wenn sie mit dem vom Bundesministerium für Landesverteidigung eigens dafür erstellten Formular vorgenommen wurde.

Hinweis

Wird aufgrund des ärztlichen Gutachtens im Führerschein eingetragen, dass eine Brille zu tragen ist (Code 01.01), dürfen nicht stattdessen Kontaktlinsen (Code 01.02) getragen werden. Sollen statt einer Brille Kontaktlinsen getragen werden, muss der Code im Führerschein geändert werden. Sollen wahlweise eine Brille oder Kontaktlinsen getragen werden, muss der Code im Führerschein ebenfalls geändert werden (auf Code 01.06). Ausführliche Informationen zum Thema "Zahlencodes im Führerschein" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Kosten

  • 35 Euro für die Untersuchung bei den Klassen A (A1, A2), B, BE und F
  • 50 Euro für die Untersuchung bei den Klassen C (C1), D (D1), CE (C1E), DE (D1E)
  • 130 Euro für ein verkehrspsychologisches Screening bei der Klasse D

Bewerberinnen/Bewerber um die Klasse D müssen zusätzlich ein verkehrspsychologisches Screening absolvieren.

Zusätzliche Informationen

Das ärztliche Gutachten wird durch sachverständige Ärztinnen/Ärzte, die dazu ermächtigt sind, erstellt. Sie testen den Gesundheitszustand, um die Fahrtauglichkeit zu ermitteln (umgangssprachlich auch "Führerscheinuntersuchung" genannt). Die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber darf innerhalb der letzten fünf Jahre nicht bei der ausgewählten Ärztin/dem ausgewählten Arzt in Behandlung gewesen sein (Hausarztregelung).

Sie haben die Möglichkeit, eine Ärztin/einen Arzt innerhalb Österreichs (unabhängig vom Bundesland) zu besuchen. Wählen Sie einen der nachfolgenden Links, um eine Liste aller sachverständigen Ärztinnen/sachverständigen Ärzte des jeweiligen Bundeslandes abzurufen:

Bezüglich hier nicht angeführter Bundesländer erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde oder Ihrer Fahrschule (→ WKO), welche Ärztinnen/Ärzte ermächtigt sind. Informationen finden sich auch auf der Seite Fahrschulsuche (→ BAWS Websolutions GmbH).

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 8. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie