Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Scheckkartenführerschein – Kartenelemente und Sicherheitsmerkmale

Der Scheckkartenführerschein besteht aus Polycarbonat und ist mit zahlreichen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, um ihn möglichst fälschungssicher zu machen. Folgende Fälschungssicherheitsmerkmale muss das Trägermaterial des Führerscheins aufweisen:

  • Kartenträger ohne optische Aufheller.
  • Sicherheitsuntergrundmuster mit Irisdruck, Mehrfarben-Sicherheitsdruckfarbe und Positiv- und Negativ-Guillochendruck (d.h. Druck von Mustern aus geschwungenen Linien). Das Muster muss einen komplexen Aufbau mit mindestens zwei Spezialfarben haben und darf nicht aus Primärfarben bestehen.
  • Optisch variable Komponenten.
  • Lasergravur.
  • Der Sicherheitsuntergrund muss das Foto zum Teil am Rand überlappen.
  • Variable Laserbilder.
  • Sichtbare und transparente UV-Fluoreszenzfarbe.
  • Irisierender Druck (d.h. die Farbe der Oberfläche des Führerscheins variiert je nach Perspektive).

Im Folgenden findet sich eine Darstellung des seit 2013 ausgegebenen Scheckkartenführerscheins samt Kennzeichnung und Erklärung der einzelnen Sicherheitsmerkmale und Kartenelemente:

Scheckkartenführerschein Vorderseite
Scheckkartenführerschein Rückseite

Quelle Grunddokument: Österreichische Staatsdruckerei
Bearbeitung: oesterreich-Redaktion

  1. Länderkennzeichen des jeweiligen EU-Staates (hier: "A" für Österreich)
  2. (Persönliche) Daten, die mittels Laser in die Karte "eingebrannt" werden, in folgender Reihenfolge:
    • Name (1.)
    • Vorname (2.)
    • Geburtsdatum und -ort (3.)
    • Ausstellungsdatum (4a.); Ablaufdatum (4b.) (Scheckkartenführerscheine, die ab dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, sind für die Dauer von 15 Jahren befristet); Ausstellende Behörde (4c.)
    • Führerscheinnummer (5.)
  3. Fühlbare Strukturen in Form von Fahrzeugen, auf der gesamten Karte verteilt
  4. Laserkippbild: Je nach Perspektive ist entweder das Foto oder das Geburtsdatum zu sehen
  5. Im Kartenhintergrund ist in winziger Schrift das Wort "Führerschein" in allen EU-Sprachen abgedruckt
  6. Taktile (d.h. fühlbare) Beschriftung
  7. Foto, das mittels Laser in die Karte "eingebrannt" wird; darin befinden sich taktile (d.h. fühlbare) Elemente, insbesondere in der linken unteren Ecke
  8. Optisch-variabler Streifen, sogenanntes "Kinegramm": Je nach Perspektive ist entweder der Umriss Österreichs oder ein Wappen zu sehen
  9. Führerscheinklassen
  10. Unterschrift, die mittels Laser in die Karte "eingebrannt" wird
  11. Das Wort "Führerschein" in allen EU-Sprachen
  12. Optisch-variable Farbe: Je nach Perspektive variiert die Farbe zwischen grün und gold
  13. Spezielle Bildauflösungstechnik im gesamten Hintergrund
  14. Führerscheinklassen
  15. Führerschein gültig ab …
  16. Führerschein gültig bis …
  17. Zahlencodes (z.B. bei Brillenträgerinnen/Brillenträgern)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 11. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie