Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Checkliste sonstige gesetzliche Bestimmungen in Österreich für EU-Bürger, sonstige EWR-Bürger und Schweizer

Weitere rechtliche Informationen, die von Interesse sein könnten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at:

Checkliste sonstige gesetzliche Bestimmungen in Österreich für EWR-Bürger bzw. Schweizer
Thema Detailinformationen
Gründen Nähere Informationen zur Gründung von Gesellschaften und zur Gründung eines Einzelunternehmens.
Wahlrecht Informationen zum Wahlrecht: Nicht österreichische EU-Bürgerinnen/nicht österreichische EU-Bürger sind in Österreich grundsätzlich wahlberechtigt bei Gemeinderatswahlen (bzw. in Wien bei Bezirksvertretungswahlen) und bei Europawahlen.
Straf- und Zivilrecht Informationen zum österreichischen Straf- und Zivilrecht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Jugendschutz Vorschriften zum Jugendschutz: Das Jugendschutzrecht muss eingehalten werden.
Leben in der Gemeinde Vorschriften und Informationen zum Leben in der Gemeinde: z.B. Bestimmungen zur Hundehaltung, Abfallentsorgung, Schneeräumung etc.
Kampfhunde Rechtsvorschriften und Informationen zur Haltung von Kampfhunden: Die Vorschriften zur Haltung von Kampfhunden müssen beachtet werden.

Hinweis

Diese Checkliste versteht sich als Leitfaden und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion