Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Leben in der Gemeinde

Welche Regeln des Zusammenlebens muss ich in meiner Gemeinde besonders beachten?

Das Leben in der Gemeinde bzw. in der Stadt und die Ausübung von Freizeitaktivitäten werden von vielen verschiedenen rechtlichen Regelungen bestimmt. Da es nicht immer einfach ist herauszufinden, was beim Zusammenleben zu beachten ist, werden die wichtigsten Bestimmungen für Ihre Gemeinde bzw. Stadt im Thema "Leben in der Gemeinde" zusammengefasst und in bürgerfreundlicher, verständlicher Form präsentiert. Darüber hinaus werden Ihnen wichtige Informationen zu Ihrer Gemeinde bzw. Stadt geliefert, die Ihnen den Alltag erleichtern können.

Umfasst sind beispielsweise zeitliche Beschränkungen für das Rasenmähen oder andere Arbeiten, Regeln für das Autowaschen auf dem eigenen Grundstück, die Pflicht zur Schneeräumung und die Streupflicht, Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie der Maulkorb- und Leinenzwang und die Pflicht zur Entfernung von Hundekot, Informationen zum Abfall in der Gemeinde bzw. Stadt und die wichtigsten Kontaktdaten zu Ihrer Heimatgemeinde bzw. Heimatstadt, damit Sie bei Fragen auf einfachem Wege Kontakt mit dieser aufnehmen können.

Im Folgenden finden sich – nach Bundesländern gegliedert – Informationen zu den genannten Themen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Dieses Thema wird sukzessive erweitert.

Anleitung

Wählen Sie bitte zunächst Ihr Bundesland aus. Im Anschluss erscheint eine Auflistung jener Gemeinden bzw. Städte, die entsprechende Angaben übermittelt haben. Ist der gesuchte Name in der Liste enthalten, können diese Informationen durch einen Klick auf den Namen der Gemeinde bzw. Stadt abgerufen werden. Die angeführten Informationen entsprechen dem Stand 2019 oder 2021 (bei jeder Gemeinde bzw. Stadt angeführt). Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Informationen für EU-Bürger

Mit dem Single Digital Gateway verfolgt die EU das Ziel, digitale öffentliche Informationen und Dienste in allen Mitgliedsstaaten zur Verfügung zu stellen. Über das EU-Portal "Your Europe" werden nationale Informationen und elektronische Verfahren einzelner Mitgliedstaaten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger und Unternehmen einfach und unbürokratisch auf Unionsebene zugänglich gemacht. Die für österreichische Städte und Gemeinden relevanten Informationen sind unter Informationen für EU-Bürger zu finden.

Letzte Aktualisierung: 14. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion