Wahlkarten

Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte (= ein Kuvert mit Stimmzettel und Kandidatenliste) haben Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich nicht Ihr Wahllokal in Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen können. Der Antrag erfolgt über die Wohnsitzgemeinde.

Als AuslandsösterreicherIn können Sie Ihre Wahlkarte über die österreichischen Vertretungsbehörden anfordern.

Detaillierte Informationen über Antrag und Fristen erhalten Sie vor den jeweiligen Wahlen unter Kundmachungen

Zuständig

 
Kontaktdaten von Michael Brunnhofer
Michael Brunnhofer
Hauptplatz 1
2620 Neunkirchen
Tel: +43 2635 601 201
Fax: +43 2635 601 219
buergerservice@neunkirchen.gv.at
michael.brunnhofer@neunkirchen.gv.at
Erdgeschoß, Zugang unter Balkon