Meldeauskunft - Adressen

Jede Person hat die Möglichkeit gegen Nachweis seiner Identität die Erteilung einer Meldeauskunft aus dem örtlichen Melderegister und dem Zentralen Melderegister zu verlangen. Die Meldeauskunft ist gebührenpflichtig.

Für die Zuständigkeit zur Erteilung einer Auskunft aus dem Zentralen Melderegister ist der Wohnsitz (Sitz) oder Aufenthalt dessen maßgeblich, der das Verlangen stellt. Überdies ist für eine Auskunft aus dem ZMR erforderlich, dass der Antragsteller Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum oder ein zusätzliches Merkmal (Geburtsname, Meldedaten usw.) des Gesuchten angeben kann.

Telefonische Auskünfte sind nicht möglich!

Kosten

  • Für eine Auskunft aus dem örtlichen Melderegister ist eine Bundesverwaltungsabgabe von € 2,10, für eine ZMR-Auskunft von € 3,30 zu entrichten.
  • Die schriftliche Anfrage ist mit € 14,30 zu vergebühren. Bei einer persönlichen Vorsprache entfällt diese Bundesgebühr.

Zuständig

 
Kontaktdaten von Michael Brunnhofer
Michael Brunnhofer
Hauptplatz 1
2620 Neunkirchen
Tel: +43 2635 601 201
Fax: +43 2635 601 219
buergerservice@neunkirchen.gv.at
michael.brunnhofer@neunkirchen.gv.at
Erdgeschoß, Zugang unter Balkon