Staatsbürgerschaftsnachweis

Der Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises hat ein ordentliches Ermittlungsverfahren voranzugehen, in welchem festzustellen ist, ob eine Veränderung, insbesondere ein Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft, eingetreten ist.

Das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens ist nach den Bestimmungen des AVG in einer Niederschrift festzuhalten.

Vorausinformationen über beizubringende Urkunden in Standardfällen erhalten Sie bei help.gv.at.

Besondere Fälle

In besonders gelagerten Fällen ersuchen wir, zwecks Terminvereinbarung bzw. beizubringender Urkunden und sonstiger Unterlagen, um telefonische Kontaktaufnahme.

Kosten

An Gebühren und Abgaben fallen für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises € 41,90 (Stand 1.1.2017) an.

Seit 1. Jänner 2008 sind Schriften und Amtshandlungen, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind von Gebühren und Abgaben befreit.

Dies betrifft auch die Ausstellung des ersten Staatsbürgerschaftsnachweises eines Kindes, sofern der entsprechende Antrag innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt des Kindes eingebracht wird.

Zuständig

 
Kontaktdaten von Daniela Hammerl
Daniela Hammerl
Tel: +43 2635 21500 12
Fax: +43 2635 21500 14
office@standesamt-neunkirchen.at
daniela.hammerl@standesamt-neunkirchen.at

 

Birgit Prinz
Kontaktdaten von Birgit Prinz
Birgit Prinz
Hauptplatz 1
2620 Neunkirchen
Tel: +43 2635 21500 10
Fax: +43 2635 21500 14
office@standesamt-neunkirchen.at
2. Stock
 
Kontaktdaten von Klaus Samwald
Klaus Samwald
Hauptplatz 1
2620 Neunkirchen
Tel: +43 2635 21500 13
Fax: +43 2635 21500 14
office@standesamt-neunkirchen.at
2. Stock
 
Kontaktdaten von Martin Hofer
Martin Hofer
Hauptplatz 1
2620 Neunkirchen
Tel: +43 2635 21500 11
Fax: +43 2635 21500 14
office@standesamt-neunkirchen.at