Information gemäß § 5 ECG und Offenlegung gem. § 25 MedienG
Die Freie Christengemeinde – Pfingstgemeinde ist per Verordnung BGBl. II 250/2013 vom 26. August 2013 eine staatlich anerkannte Kirche im Rahmen der Freikirchen in Österreich gemäß § 2 des Gesetzes betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften und gemäß § 11 des Bundesgesetzes über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften. Somit kommt ihr die Stellung einer Körperschaft öffentlichen Rechtes zu.