Bei der Stadtgemeinde Neunkirchen gelangt der Dienstposten eines/einer Facharbeiters/Facharbeiterin im Bereich Straßenerhaltung in Vollzeit zur Besetzung.
Dienstantritt: nach Vereinbarung
Die Anstellung richtete sich nach den Bestimmungen des NÖ Gemeindevertragsbediensteten Gesetz 1976, LGBl.2420 in der geltenden Fassung. Die Entlohnung erfolgt grundsätzlich in der Grundentlohnungsgruppe 5 des Allgemeinen Schemas .
Das Dienstverhältnis wird vorerst auf sechs Monate befristet, bei zufriedenstellender Dienstleistung ist eine Weiterbeschäftigung vorgesehen.
Anstellungserfordernisse
- Österreichische oder EU-Staatsbürgerschaft
- Unbescholtenes Vorleben
- Bei männlichen Bewerbern Ableistung des ordentlichen Präsenzdienstes oder Zivildienstes
- Die zur Erfüllung der Dienstobliegenheiten notwendige geistige und körperliche Eignung
- Führerschein Gruppe B, C-Schein von Vorteil
Anforderungsprofil
- Abgeschlossene Berufsausbildung (Maurer)
- Mehrjährige Berufserfahrung wünschenswert
- Handhabung von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (Bagger, Kehrmaschine, …)
Selbständiges Arbeiten und Flexibilität
- Teamfähigkeit
- Bereitschaft zur Weiterbildung
Aufgabenbereich
- Durchführung von kommunalen Aufgaben
- Straßenerhaltung, Pflege und Instandhaltung von öffentlichen Anlagen
- Bei Bedarf auch Einsatz in allen Bereichen des Wirtschaftshofes
- Winterdienst
Schriftliche Bewerbungen an die Stadtgemeinde Neunkirchen, Hauptplatz 1, 2620 Neunkirchen oder per E-Mail an personalwesen@neunkirchen.gv.at
Mit Abgabe der Bewerbungsunterlagen werden die datenschutzrechtlichen Informationen gem. Art. 13f DSGVO akzeptiert und zur Kenntnis genommen und der Verarbeitung der Daten zugestimmt.
Folgende Unterlagen sind in Kopie anzuschließen:
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis über Ausbildung
Zeugnisse über bisherige Tätigkeiten
- Lebenslauf mit Lichtbild