Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Englische Übersetzung des nationalen Führerscheins

Allgemeine Informationen

Der internationale Führerschein ist ein Zusatzdokument zum Lenken von Kraftfahrzeugen außerhalb des EWR. In einigen Ländern ist jedoch die Übersetzung des nationalen Führerscheins in die englische Sprache ausreichend.

Hinweis

Für Fahrten in den USA genügt grundsätzlich die englische Übersetzung des österreichischen Führerscheins. Allerdings wird empfohlen, sich dafür einen internationalen Führerschein ausstellen zu lassen, da dieser u.a. von manchen Mietwagenunternehmen verlangt wird.

Die Gültigkeit von Führerscheinübersetzungen ist allerdings wieder an das Mitführen des Führerscheins gebunden, d.h. dass der österreichische Führerschein auf jeden Fall im Ausland mitgenommen werden muss. Davon ausgenommen sind nur wenige Staaten, die weder einen nationalen noch einen internationalen Führerschein, sondern ausschließlich einheimische Landesdokumente akzeptieren, die dort aber leicht erhältlich sind.

Die Übersetzung des Führerscheins erfolgt direkt bei den Automobilklubs.

Zuständige Stelle

Die zur Ausstellung berechtigten Automobilklubs: → ARBÖ, → ÖAMTC→ VCÖ

Erforderliche Unterlagen

Gültiger Führerschein

Kosten

Die englische Übersetzung Ihres Führerscheins ist grundsätzlich kostenpflichtig. Bitte erkundigen Sie sich bei den zuständigen Automobilklubs. Für Mitglieder der Automobilklubs ist die Übersetzung meist kostenlos.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie