Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt

Wenn Sie Gewalt an Kindern beobachten oder vermuten, können und müssen Sie helfen. Schauen Sie auch nicht weg, wenn Sie in Ihrer unmittelbaren Umgebung, im engeren oder weiteren Bekanntenkreis beobachten oder vermuten, dass einem Kind Gewalt angetan wird.

Wie schütze ich (m)ein Kind? (Prävention)

Es ist wichtig, Kinder über ihre Rechte aufzuklären, sie zu selbstbewussten und selbstständigen Persönlichkeiten zu erziehen. Dies obliegt nicht nur den Eltern, sondern auch Kindergärtnerinnen/Kindergärtnern bzw. Lehrerinnen/Lehrern etc.

Mögliche Maßnahmen zur Prävention:

  • Umfassende, altersadäquate Sexualerziehung (das Kind soll über seinen Körper Bescheid wissen)
  • Vermitteln Sie dem Kind, dass es über sich selbst, den eigenen Körper, bestimmen kann.
  • Sprechen Sie schon bei kleinen Kindern deutlich und klar aus, was Missbrauch (Gewalt) ist.
  • Kinder müssen wissen, dass sie ihren Gefühlen vertrauen können – auch dass sie anders fühlen können und dürfen als ihre Eltern.
  • Vermitteln Sie dem Kind, dass jeder Mensch das Recht hat, "Nein, ich will nicht" zu sagen.
  • Vermitteln Sie dem Kind, dass es niemals schuldig ist, wenn ihm Gewalt angetan wird.
  • Machen Sie dem Kind begreiflich, dass jede Täterin/jeder Täter sein kann. Hier ist es allerdings sehr wichtig, das Kind nicht zu verängstigen, sondern es auf Gefahren aufmerksam zu machen.
  • Nehmen Sie das Kind mit seinen Äußerungen ernst, und fördern Sie das Mitteilungsbedürfnis des Kindes. Berichtet ein Kind von Übergriffen, so ist es uneingeschränkt ernst zu nehmen, und nichts ist als Lüge, Phantasie oder Bagatelle abzutun. Die Bereitschaft, Kindern grundsätzlich zu glauben, ist das oberste Prinzip bei der Aufdeckung von sexuellem Missbrauch!

Was Kinder wissen müssen, wenn sie alleine unterwegs sind:

  • Von fremden Leuten kein Geschenk annehmen
  • Nicht mit fremden Leuten mitgehen
  • Nicht in ein fremdes Auto einsteigen
  • Einsame Wege und Plätze meiden
  • Bei Verfolgung auf belebte Plätze flüchten und bei Erwachsenen Hilfe suchen
  • Keine fremde Person in die Wohnung lassen
  • Per Telefon keine Auskunft über Familienangelegenheiten weitergeben

Weitere Informationen, wichtige Tipps und Telefonnummern finden sich auf oesterreich.gv.at unter "Spezielle Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche bei Gewalt".

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt