Datenschutz |Impressum |Cookies |Sitemap |Barrierefreiheit
Sie sind hier: Home > Leben > Bauen und Wohnen > Meldeservice
Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes bei einer Arbeitgeberin/einem Arbeitgeber beschäftigt war, ist diese/dieser von den Hinterbliebenen unter Vorlage einer Kopie der Urkunde über einen Sterbefall bzw. des Registerauszugs Tod (früher: "Abschrift aus dem Sterbebuch") unverzüglich zu benachrichtigen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Aufenthalt
Bauen
Erben und Vererben
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Kfz
Pension
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Todesfall
Umzug
Vereine
Wahlen
Wohnen