Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

EU-Bürger* und Schweizer – Antrag auf Lichtbildausweis

Allgemeine Informationen

* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.  

EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.

Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.

Voraussetzungen

Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.

Fristen

Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.

Zuständige Stelle

Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:

Verfahrensablauf

Den Lichtbildausweis müssen Sie bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Behörde oder am Ende dieser Seite.

Erforderliche Unterlagen

Kosten

56 Euro Bundesgebühr

Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

 Antragsformulare und Erklärungen finden sich auf der Website des BMI

Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres