Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Kennzeichen für Fahrrad-Heckträger

Kennzeichentafel müssen stets so angebracht sein, dass sie gut sichtbar und lesbar sind. Da Fahrrad-Heckträger, die hintere Kfz-Kennzeichentafel verdecken, gibt es für diese eigene rote Kennzeichentafeln. Ein Ummontieren der hinteren Kfz-Kennzeichentafel ist bei deren Verwendung nicht mehr notwendig. Diese rote zusätzliche Kennzeichentafel hat dasselbe Kennzeichen wie das Kfz. Die Ausgabe erfolgt bei der Zulassungsstelle einer Versicherung des Wohnsitzbezirkes.

Die Verwendung einer roten Kennzeichentafel ist nicht verpflichtend. Das Ummontieren der hinteren Kfz-Kennzeichentafel ist weiterhin erlaubt. Die Kfz-Lenkerin/der Kfz-Lenker muss sich aber jedenfalls für eine der beiden Möglichkeiten entscheiden, wenn die hintere Kennzeichentafel durch den Fahrradträger oder die damit transportierten Fahrräder verdeckt wird.

Achtung

Seit 12. April 2021 gibt es neue rote Kennzeichentafeln für Fahrrad-Heckträger, die das internationale Unterscheidungszeichen tragen und daher in der Regel auch im Ausland anerkannt werden. Es besteht keine Umtauschpflicht. Bei der Verwendung von älteren roten Kennzeichentafel wird weiterhin empfohlen, für Urlaubsfahrten die hintere Kfz-Kennzeichentafel am Fahrradträger anzubringen, damit es zu keinen Beanstandungen kommt. Betroffene sollten sich jedenfalls über die länderspezifischen Regeln zur Befestigung von Fahrrädern auf  Kfz informieren.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§ 49 Abs 3 und 8 Kraftfahrgesetz (KFG)

Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion