Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Snowmobiles/Jetboats

Allgemeines

Snowmobiles (Motorschlitten) sind motorisierte Maschinen, die auf Kufen fortbewegt werden und deren Motorkraft durch eine Kette übertragen wird. Eingesetzt werden sie als Arbeitsgerät für Forstarbeiterinnen/Forstarbeiter oder Transportmittel in Skigebieten, aber auch als Sportgeräte bei Wettbewerben.

Jetboats/Jet-Ski® (Wassermotorräder) sind relativ kleine Wasserfahrzeuge ohne Bordwand, die aus glasfaserverstärktem Kunststoff bestehen. Der Hauptverwendungszweck ist der Wassersport.

Benützung

Die Inbetriebnahme von Snowmobiles ist nur auf privatem und abgesperrtem Gelände erlaubt.

Häufig werden in Skigebieten Events veranstaltet, bei denen das Fahren mit Snowmobiles unter bestimmten Bedingungen ermöglicht wird.

Für das Befahren öffentlicher Gewässer mit Jetboats gibt es in Österreich noch keine Regelungen – eine Inbetriebnahme von Jetboats ist nur auf privaten Gewässern möglich. Unter gewissen Umständen kann auch eine Sondergenehmigung erteilt werden.

Alter

Unter den Teilnahmebedingungen dieser einschlägigen Events sind meist Altersangaben enthalten. Snowmobile fahren ist beispielsweise bereits ab 15 Jahren und einer Mindestkörpergröße von 140 cm möglich. Als Passagierinnen/Passagiere mitfahren dürfen auch Jugendliche bzw. Kinder unter 15 Jahren.

Letzte Aktualisierung: 27. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion