Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Elektroautos und E-Mobilität – Förderungen und weiterführende Links

Um den Verkehr effizienter und umweltfreundlicher zu gestalten, hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie in Zusammenarbeit mit Automobil- und Zweiradimporteuren die E-Mobilitätsoffensive als wichtigen Beitrag für klimafreundliche Mobilität in Österreich gestartet.

Förderungen beim Kauf von Privatfahrzeugen

Informationen zu den aktuellen Förderangeboten der E-Mobilitätsoffensive für Private finden sich auf der Website der Abwicklungsstelle unter E-Mobilität für Private 2024 (→ KPC).

E-Mobilitätsförderungen für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine

Informationen zu den aktuellen Förderangeboten der E-Mobilitätsoffensive für Betriebe finden sich auf der Website der Abwicklungsstelle unter E-Mobilitätsförderungen 2024 (→ KPC).

"ePrämie" für eingespartes CO2

Halterinnen/Halter eines Elektrofahrzeuges (Begünstigte nach der Kraftstoffverordnung) können den für ihr Fahrzeug genutzten Strom einmal pro Jahr per Vertrag an ein bestimmtes Unternehmen (Antragsberechtigte nach der KVO) übertragen. Dafür erhalten die Begünstigten von den Antragsberechtigten eine finanzielle Abgeltung. Diese Unternehmen sammeln Strommengen von privaten Elektrofahrzeugbesitzerinnen/Elektrofahrzeugbesitzern und reichen die gesammelten Strommengen beim Umweltbundesamt zur Anerkennung ein. Derzeit gibt es bereits einige Unternehmen am österreichischen Markt, die Halterinnen/Haltern von Elektrofahrzeugen Prämien für die Überlassung ihrer Strommengen anbieten. Wie hoch diese Zahlungen sind, hängt von der Kalkulation der Unternehmen ab. Weder das BMK noch das Umweltbundesamt haben bei der Kalkulation der Zahlungen, die am Markt angeboten werden, eine Rolle. Diese können daher auch keine Unterstützung bei der Auswahl dieser Unternehmen geben. Diese Unternehmen nennen die entgeltliche Überlassung häufig z.B. "ePrämie", "E-Quote" oder "THG-Quote". 

Wer als Begünstigte/Begünstigter Stromengen für ihr/sein Elektrofahrzeug an einem nicht öffentlichen Ladepunkt, wie z.B. zu Hause lädt, kann diese (gemäß den Vorgaben) eindeutig und nachvollziehbar gemessenen Strommengen übertragen; wenn das nicht der Fall ist, kann eine pauschalierte Strommenge geltend gemacht werden. Die Pauschale beträgt 1.500 kWh pro Jahr für elektrisch betriebene mehrspurige Fahrzeuge, unabhängig von der Fahrzeugklasse. Es gibt keine spezifischen Anforderungen oder unterschiedlichen Pauschalbeträge für zweispurige Fahrzeuge. Weitere Informationen finden sich unter E-Fahrzeug Besitzer:in (→ Umweltbundesamt) und in den FAQs zum Kraftstoffverordnung 2012 (→ BMK

Online-Ratgeber und -Rechner

Online-Ratgeber E-Mobilität (→ WKO)

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 15. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie