Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Finanzielle Unterstützung in Notsituationen

Familienbeihilfe

Die Person, bei der die Kinder leben, hat grundsätzlich auch Anspruch auf die Familienbeihilfe. Stellen Sie den Antrag an das zuständige Wohnsitzfinanzamt.

Weitere Informationen über die Zuständigkeiten der Finanzämter finden sich auf USP.gv.at.

Weitere finanzielle Unterstützungen

  • Karitative Organisationen (z.B. Caritas, Rotes Kreuz, Volkshilfe) können eventuell mit Geld- oder Sachspenden (Kleider, Möbel etc.) aushelfen.
  • Das Bundeskanzleramt bietet unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Überbrückungshilfen zur Beseitigung oder Milderung einer Notsituation.
  • Der Weisse Ring gewährt finanzielle Hilfe in Notfällen nach Straftaten (z.B. mittels Unterstützung, Darlehen). Die Mittel werden zum Teil zweckgebunden vergeben.

Tipp

Über weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten von staatlichen Stellen informieren Frauenberatungsstellen sowie Familienberatungsstellen oder Jugendämter.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt