Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Elektronische Reisegenehmigung vor der Einreise

Manche Staaten außerhalb der EU verlangen vor der Einreise eine Online-Registrierung oder die Beantragung eines elektronischen Visums ("e-Visum"). Eine Einreise in diese Staaten ohne Vorab-Registrierung oder ohne elektronisches Visum ist in der Regel nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass sich Einreisebestimmungen rasch ändern können und daher empfohlen wird, immer die länderspezifischen Reiseinformationen des BMEIA zu konsultieren.

Unter anderem besteht eine solche Pflicht in folgenden Ländern (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

USA

Österreicherinnen/Österreicher, die visumfrei in die USA einreisen dürfen (Visa Waiver Program), müssen sich spätestens 72 Stunden vor Antritt der Flugreise (auch Transitflug) beim Elektronischen Reisegenehmigungssystem ESTA online registrieren.

Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen für die USA finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Kanada

Österreicherinnen/Österreicher, die auf dem Luftweg nach Kanada reisen oder dort zwischenlanden möchten, benötigen grundsätzlich eine elektronische Einreisegenehmigung, die "Electronic Travel Authorization" (eTA). Diese muss vor dem Flug online beantragt werden.

Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen für Kanada finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Australien

Für Reisen nach Australien muss vor Reiseantritt eine elektronische Einreiseerlaubnis ("eVisitor") eingeholt werden. Der Antrag kann online und kostenlos gestellt werden.

Türkei

Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger müssen ihr Türkei-Visum für Tourismus und Geschäftsreisen vor Reisebeginn online beantragen und ausdrucken. Der elektronische Antrag erfolgt über das "Electronic Visa Application System". Als Übergangsmaßnahme bis auf Widerruf kann ein Visum auch bei der Einreise an einigen Flughäfen und Grenzstationen beantragt werden.

Kenia

Für die Einreise nach Kenia benötigen österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger ein Visum. Dieses muss vorab als "eVisa" über das Internet beantragt werden. Bei der Einreise muss ein Ausdruck des online ausgestellten Visums vorgelegt werden. Da es jedoch derzeit vermehrt zu Problemen bei der Inanspruchnahme dieses neuen Systems durch Reisende kommt, wurde seitens der zuständigen kenianischen Behörden auf eine parallele Weiterführung des bisherigen Systems – Visa erhältlich bei Ankunft, mit direkter Erteilung am Flughafen – bis auf weiteres entschieden. Für nähere Einzelheiten wird Reisenden empfohlen, sich mit der Botschaft der Republik Kenia in Verbindung zu setzen.

Sri Lanka

Visa für Reisen nach Sri Lanka müssen online beantragt werden ("Electronic Travel Authorization", ETA). Eine Kopie der Bestätigungs-E-Mail der ETA sollte bei der Reise mitgeführt werden.

Weiterführende Links

Ausführliche aktuelle Informationen unter anderem zu den Bestimmungen für die Einreise und die Ausreise finden sich in den "Länderspezifischen Reiseinformationen" auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA). Darüber hinaus können Anfragen an Werktagen auch an das Bürgerservice-Telefon des BMEIA, erreichbar unter +43 1 90115-3775, gestellt werden.

Letzte Aktualisierung: 16. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten