Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Elektronische Identität (eID) anderer EU-Mitgliedstaaten

Nationale elektronische Identitäten (eIDs) können auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwendet werden

Allgemeine Informationen

Die europäische eIDAS-Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs. Der zentrale eIDAS-Knoten der Republik Österreich ermöglicht EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der elektronischen Identität (eID) ihres EU-Herkunftsstaates. Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise.

Ablauf

EU-Bürgerinnen/EU-Bürger werden zum zentralen eIDAS-Knoten der Republik Österreich weitergeleitet, wenn sie in einer österreichischen Online-Anwendung eine Anmeldung via Klick auf "EU-Login" initiiert haben. Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

  • Eine EU-Bürgerin/ein EU-Bürger wählt einen Mitgliedstaat aus.
  • Danach wird sie/er an die gewohnte Anmeldeumgebung des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
  • Dort kann sie/er sich mit ihrer/seiner eID wie gewohnt anmelden.
  • Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Person automatisch an die Online-Anwendung (von der aus sie auf diese Auswahlseite gelangt ist) weitergeleitet und dort mit den Identitätsdaten ihrer eID angemeldet.
  • Gleichzeitig wird die EU-Bürgerin/der EU-Bürger bei der ersten Anmeldung auf diesem Weg mit ihren/seinen eID-Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen.
  • Damit kann sie/er auch im Rahmen zukünftiger Anmeldeprozesse zu österreichischen Online-Anwendungen erfolgreich und eindeutig identifiziert werden.

Liste der eIDAS-Staaten

  • Belgien
  • Deutschland
  • Estland
  • Kroatien
  • Italien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Niederlande
  • Portugal
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechische Republik

Weiterführende Links

eIDAS entdecken (→ EK)

Rechtsgrundlagen

eIDAS-Verordnung (EU)

Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt