Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Burgenland

Förderungsstellen und Behörden im Burgenland
Institution Beschreibung
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Wohnbauförderung im Burgenland
Allgemeine Informationen zur Wohnbauförderung, Links zu den Richtlinien, wichtigen Informationen, Formularen und Broschüren, Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Formulare Bauen und Wohnen – Burgenland
Möglichkeit, ein Ansuchen auf Wohnbauförderung zu stellen

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Wohnbaufibel – Burgenland

Broschüre "Wir bauen im Burgenland - die Wohnbaufibel", Wohnbauförderung im Burgenland, Richtlinien der Burgenländischen Wohnbauförderung zum Download
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Wohnbeihilfe – Burgenland
Hinweise zu den Förderungsvoraussetzungen, Berechnung, Erlöschen des Anspruchs sowie Links zu den Antragsformularen
Letzte Aktualisierung: 14. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion