Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Vorarlberg

Förderungsstellen und Behörden in Vorarlberg
Institution Beschreibung
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Wohnbauförderung in Vorarlberg
Allgemeine Informationen zur Wohnbauförderung und Link zu den Förderungsrichtlinien
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Formulare
Formulare zum Thema "Bauen und Wohnen" zum Download
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Richtlinien
Liste sämtlicher Richtlinien der Abteilung Wohnbauförderung
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Wohnbaufibel
Broschüre "Wohnbauförderung Vorarlberg" zum Download
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Neubauförderung
Voraussetzungen, Antragsberechtigte, Art und Höhe der Förderung, Antragstelle
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Wohnhaussanierung
Voraussetzungen, Antragsberechtigte, Art und Höhe der Förderung, Antragstelle
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Wohnbeihilfe
Voraussetzungen, Antragsberechtigte, Art und Höhe der Förderung, Beispiel für die Berechnung
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Wohnbeihilfe – Rechner
Möglichkeit die Wohnbeihilfe online zu berechnen
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Heizkostenzuschuss
Finanzielle Unterstützung zu den Heizkosten für Menschen mit niedrigem Einkommen
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion