Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Abkürzungen auf österreichischen Kennzeichentafeln

Grundsätzlich beginnt jedes österreichische Kfz-Kennzeichen mit einer Abkürzung für die Zulassungsbehörde und dem Landeswappen. Seit dem 1. November 2002 werden ausschließlich Kennzeichentafeln mit dem EU-Symbol ausgegeben. Dieses befindet sich auf der linken Seite des Kennzeichens. Alte Kennzeichentafeln ohne dieses Symbol müssen nicht ausgetauscht werden; ein freiwilliger Austausch gegen EU-Kennzeichen ist aber jederzeit möglich. Bei einem Fahrzeugwechsel werden alte Kennzeichentafeln jedenfalls gegen EU-Kennzeichen ausgetauscht.

Um eine Auflistung der entsprechenden Abkürzungen für die Zulassungsbehörde zu erhalten, wählen Sie bitte zunächst das gewünschte Bundesland aus:

Aktuelle Informationen über Abkürzungen auf österreichischen Kennzeichentafeln für jedes Bundesland, Sonderkennzeichen etc.

Letzte Aktualisierung: 4. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion