Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Ausfolgung von hinterlegten Kennzeichen

Allgemeine Informationen

Spätestens vor Ablauf eines Jahres müssen die hinterlegten Kennzeichentafeln wieder abgeholt werden. Sie können auch eine neuerliche Hinterlegung beantragen.

Voraussetzungen

Der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln dürfen nach ihrer Hinterlegung wieder ausgefolgt werden, wenn zu der zuletzt in der zentralen Zulassungsevidenz erfassten Versicherungsbestätigung kein Widerruf erfolgt ist.

Fristen

Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten.

Achtung

Wird die Jahresfrist überschritten und auch keine Verlängerung beantragt, erlischt die Kfz-Zulassung.

Zuständige Stelle

Jene Zulassungsstelle (→ VVO), bei der die Kennzeichentafeln hinterlegt wurden

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an die Zulassungsstelle, bei der die Kennzeichentafeln hinterlegt wurden. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

Nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen werden Ihnen die Kennzeichentafeln ausgefolgt.

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
  • Wenn der Versicherer die Versicherungsbestätigung widerrufen hat: Original-Versicherungsbestätigung
  • Bei Vertretung: Vollmacht

Kosten

Für die Ausfolgung hinterlegter Kennzeichentafeln fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 23. Februar 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Finanzen
  • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie