Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Parteien in Österreich

Allgemeine Informationen

Parteien sind Verbindungen von Personen mit ähnlichen Vorstellungen zu staatlichen, wirtschaftlichen, sozialen und anderen Fragen. Sie bilden den Kern der repräsentativen Demokratie, d.h. die Parteimitglieder als gewählte Volksvertreterinnen/gewählte Volksvertreter treffen Entscheidungen.

Parteien treten bei Wahlen in Österreich als "wahlwerbende Parteien" oder "wahlwerbende Gruppen" an. Diese sind von "politischen Parteien" zu unterscheiden, die nicht notwendigerweise bei Wahlen kandidieren müssen.

Politische Parteien

Politische Parteien haben zum Ziel, durch gemeinsame Tätigkeit die staatliche Willensbildung umfassend zu beeinflussen. Nach dem Parteiengesetz 2012 sind deren Existenz und Vielfalt wesentliche Bestandteile der demokratischen Ordnung der Republik Österreich. Dieses Gesetz regelt auch grundsätzlich die Unterstützung der Parteien durch öffentliche Fördermittel.

Politische Parteien können in Österreich relativ frei gegründet werden. Dafür muss von einer Gruppe von Menschen zunächst eine Satzung beschlossen werden. Diese ist im Internet zu veröffentlichen und beim Bundesministerium für Inneres zu hinterlegen. Mit dem Zeitpunkt der Hinterlegung erlangt die politische Partei Rechtspersönlichkeit, ist also eine juristische Person.

Das Parteienverzeichnis (→ BMI), das die Namen der politischen Parteien und das Datum der Hinterlegung ihrer Satzung enthält, kann auf den Seiten des Bundesministeriums für Inneres eingesehen werden.

Wahlwerbende Parteien

Wahlwerbende Parteien sind Wählergruppen, die sich mit einer eindeutigen Parteibezeichnung und einem Wahlvorschlag zur Wahl stellen. Sie sind meist mit den politischen Parteien identisch. Allerdings kann sich eine wahlwerbende Gruppe auch nur anlässlich einer Wahl bilden und muss nicht zugleich eine politische Partei sein. In rechtlicher Hinsicht besteht der Unterschied zwischen wahlwerbenden und politischen Parteien darin, dass bei Wahlen nur wahlwerbende Gruppen (Wahlparteien) und keine politischen Parteien antreten.

Klubs im Österreichischen Parlament

Nationalratsabgeordnete der gleichen wahlwerbenden Partei haben das Recht, sich zu einem parlamentarischen Klub zusammenzuschließen. Mit der Klubbildung sind verschiedene parlamentarische Rechte, wie z.B. Antragsrechte oder das Recht auf Sitze in den Ausschüssen verbunden. Darüber hinaus werden Klubs finanziell gefördert.

Derzeit gibt es fünf "Klubs" im Österreichischen Parlament:

  • Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei
  • Die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion – Klub der sozialdemokratischen Abgeordneten zum Nationalrat, Bundesrat und Europäischen Parlament
  • Freiheitlicher Parlamentsklub
  • Der Grüne Klub im Parlament - Klub der Grünen Abgeordneten zum Nationalrat, Bundesrat und Europäischen Parlament
  • NEOS Parlamentsklub

Weiterführende Links

Klubs (→ Österreichisches Parlament)

Rechtsgrundlagen

Parteiengesetz 2012

Letzte Aktualisierung: 2. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres