Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Inhalt eines Energieausweises

Der Energieausweis informiert über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes. Die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ist die berechnete oder gemessene Energiemenge, die benötigt wird, um den Energiebedarf im Rahmen der üblichen Nutzung des Gebäudes zu decken (u.a. Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser und Beleuchtung).

Hinweis

Der Energieausweis enthält keine Garantie für einen bestimmten Energieverbrauch, da der Energieverbrauch vom persönlichen Nutzverhalten abhängig ist.

Die jeweiligen landesrechtlichen Bauvorschriften regeln die Bedingungen, nach denen der Energieausweis erstellt werden muss. Der Energieausweis kann in jedem Bundesland daher unterschiedlich ausgestaltet sein.

Der Energieausweis für Wohngebäude informiert auf

  • der ersten Seite über die Stammdaten des Gebäudes (z.B. Gebäudetyp, Gebäudeart, Standort). Den Hauptteil bildet hier die Darstellung des spezifischen Heizwärmebedarfs, des Primärenergiebedarfs, der Kohlendioxidemissionen und des Gesamtenergieeffizienz-Faktors (Standortklima), wobei die jeweils erreichten Werte in Energieeffizienzklassen (Klasse A++ bis Klasse G; wobei Klasse G den schlechtesten Wert darstellt) eingeteilt werden.
  • der zweiten Seite detailliert über die Gebäudekenndaten (z.B. Brutto-Grundfläche, Klimaregion) und über den Wärme- und Energiebedarf (z.B. Heizwärmebedarf, Warmwasserwärmebedarf, Heizenergiebedarf etc.).

Bei dem Inhaltsumfang eines Energieausweises muss auch zwischen Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden unterschieden werden, da der Energieausweis bei Nicht-Wohngebäuden zusätzliche Angaben zu enthalten hat (z.B. Kühlbedarf des Gebäudes).

Ob ein Gebäude der Kategorie Wohngebäude (Nutzung zu Wohnzwecken) oder Nicht-Wohngebäude zugeordnet wird, hängt von der überwiegenden Nutzung des Gebäudes ab. Nicht-Wohngebäude sind beispielsweise Schulen, Hotels, Kindergärten, sofern das Gebäude überwiegend als ein solches genutzt wird.

Der Energieausweis für Wohngebäude muss beispielsweise folgende Informationen enthalten:

  • Heizwärmebedarf (HWB) – einerseits am Standort des Gebäudes im Vergleich zu einem Referenzstandort für ganz Österreich und andererseits spezifisch bezogen auf die Brutto-Grundfläche des Gebäudes (die Summe aller Flächen inklusive der Wände).
    Der Heizwärmebedarf beschreibt jene Wärmemenge, welche den Räumen rechnerisch zur Beheizung zugeführt werden muss. Durch ihn können auch Rückschlüsse auf den Wärmeschutz des Gebäudes gezogen werden.
  • Primärenergiebedarf (PEB)
    Der Primärenergiebedarf schließt die gesamte Energie für den Bedarf im Gebäude einschließlich des Aufwandes für die Energieaufbringung (Herstellung, Transport) mit ein.
  • Kohlendioxidemissionen (CO2)
    Diese Kennzahl stellt die Auswirkung des erforderlichen Energiebedarfs des betrachteten Gebäudes auf die Klimasituation dar. Es werden die CO2-Emissionen berechnet, die durch jene Energieträger verursacht werden, die für den Betrieb des betrachteten Gebäudes notwendig sind. Durch den Einsatz von emissionsarmen Energieträgern kann ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.
  • Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE)
    Der Gesamtenergieeffizienzfaktor beschreibt die Effizienz des Gebäudes inklusive der haustechnischen Anlagen. Das Gebäude in seiner Gesamtheit wird verglichen mit einem Referenzobjekt aus dem Gebäudebestand aus dem Jahr 2007. Dadurch kann abgeschätzt werden, ob es sich beim vorliegenden Gebäude um ein energetisch besseres (fGEE < 1) oder um ein energetisch schlechteres (fGEE > 1) Objekt handelt.
  • Warmwasser-Wärmebedarf (WWWB)
    Dabei handelt es sich um den Energiebedarf, welcher für die Warmwasserbereitstellung erforderlich ist. Der Warmwasserwärmebedarf ist als flächenbezogener Defaultwert festgelegt. Er entspricht ca. einem Liter Wasser je Quadratmeter Brutto-Grundfläche, welcher um ca. 30 Grad (also beispielsweise von 8 Grad auf 38 Grad) erwärmt wird.
  • Heizenergiebedarf (HEB)
    Beim Heizenergiebedarf werden zusätzlich zum Nutzenergiebedarf die Verluste der Haustechnik im Gebäude berücksichtigt. Dazu zählen beispielsweise die Verluste des Heizkessels und der Energiebedarf von Umwälzpumpen.
  • Endenergiebedarf des Gebäudes (EEB)
    Beim Endenergiebedarf wird zusätzlich zum Heizenergiebedarf der Haushaltsstrombedarf berücksichtigt. Der Energiebedarf entspricht jener Energiemenge, die eingekauft werden muss.
  • Empfehlungen für Maßnahmen (ausgenommen bei Neubauten)
Letzte Aktualisierung: 29. Juni 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion