Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Telefon und Internet

Telefon

Bei einem Umzug sollte nicht darauf vergessen werden, das Festnetztelefon rechtzeitig ab- bzw. umzumelden oder an der neuen Adresse einen Telefonanschluss anzumelden. Ausführliche Informationen über die Vorgangsweise erhält man bei der Netzanbieterin/beim Netzanbieter. Manche bieten ein spezielles Umzugsservice und Umzugsgutschriften an.

Zu beachten ist, dass Ab- und Neuanmeldung einige Zeit dauern können und es in der Regel Kündigungsfristen bzw. eine Mindestvertragsdauer gibt.

Telefon-Ummeldungen sind in der Regel günstiger. Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) weist jedoch darauf hin, dass Übertragungen von Telefonanschlüssen für Kundinnen/Kunden aus rechtlicher Sicht problematischer sein können als Neuanmeldungen (bei Übertragungen übernimmt die Neukundin/der Neukunde den Vertrag der Altkundin/des Altkunden und haftet somit auch für dessen oder deren Verbindlichkeiten).

Falls der Telefonanschluss bei der Telekom Austria ist, aber über eine private Festnetzanbieter/einen privaten Festnetzanbieter telefoniert wird, wäre es empfehlenswert sich zu erkundigen, ob dort parallel zur Kündigung bei der Telekom Austria ebenfalls eine Kündigung erforderlich ist.

Bei Nutzung eines Mobiltelefons, ist eine Adressänderung der jeweiligen Netzbetreiberin/dem jeweiligen Netzbetreiber bekanntzugeben.

Internet

Sollte zusätzlich ein Internetanschluss bei der Telefonanbieterin/beim Telefonanbieter vorhanden sein, wird mit der Übertragung des Festnetzanschlusses zumeist auch der zugehörige Internetanschluss mitübertragen.

Bei privaten Internetanbieterinnen/Internetanbietern ist es empfehlenswert sich bei der jeweiligen Anbieterin/beim jeweiligen Anbieter über die genaue Vorgangsweise zu erkundigen. Oft genügt ein formloses Schreiben oder Fax mit der neuen Adresse, Kundennummer und der neuen Telefonnummer.

Vor der Abmeldung eines Internetanschlusses, sollte man sich bei der jeweiligen Anbieterin/beim jeweiligen Anbieter über die geltende Kündigungsfrist erkundigen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion