Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Gemeindewohnungen

Viele Städte und Gemeinden stellen sehr günstige Wohnungen zur Verfügung. Die Voraussetzungen, um sich vormerken zu lassen, variieren aber stark.

In den meisten Fällen verlangte Voraussetzungen für die Anmeldung:

  • Bestimmtes Mindestalter
  • Staatsbürgerschaft
    • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
    • EU-Bürgerin/EU-Bürger oder
    • EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
    • Schweizer Staatsbürgerin/Schweizer Staatsbürger oder
    • Personen mit Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt EU" oder
    • Flüchtling nach der Genfer Konvention
  • Mindestdauer des Hauptwohnsitzes: in österreichischen Gemeinden gelten unterschiedliche Regelungen diesbezüglich (in Wien: mindestens zwei Jahre)
  • Die Summe der Nettoeinkommen aller mitziehenden Personen darf bestimmte jährliche Höchstgrenzen nicht übersteigen

Erledigen Sie Ihren Antrag auf Zuweisung einer Gemeindewohnung online.
Bitte prüfen Sie, ob Ihre Behörde das Verfahren anbietet.

Seit Oktober 2002 ist es möglich, dass sich zwei miteinander lebende Personen (z.B. Lebensgemeinschaft) für eine Gemeindewohnung gemeinsam eintragen lassen können.

In manchen Gemeinden (z.B. Wien) können sich Jugendliche bereits ab dem 17. Geburtstag für eine Gemeindewohnung anmelden.

Tipp

Detaillierte Informationen über Einkommensgrenzen erhalten Sie beim Stadt- oder Gemeindeamt des jeweiligen Wohnortes.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion