Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Adressänderung: Postnachsendeauftrag

Allgemeine Informationen

Nach einem Umzug ist es sehr praktisch, wenn Ihre Post – auch, wenn die Adressänderung den Absenderinnen/Absendern noch nicht bekannt ist – trotzdem den Weg zu Ihrer neuen Wohnadresse findet.

Die österreichische Post bietet dazu durch einen Nachsendeauftrag die Möglichkeit, sich die Briefe und Päckchen, die noch an die alte Wohnadresse adressiert sind, an die neue Adresse weiterleiten zu lassen.

Mit einem Nachsendeauftrag können Briefe, Päckchen, Zeitungen und Geldbeträge, Info-Mails oder auf Wunsch auch Pakete und EMS-Sendungen zur neuen Adresse nachgeliefert werden.

Fristen

Sie sollten den Nachsendeauftrag mindestens drei Werktage vor dem gewünschten ersten Tag der Nachsendung an die neue Adresse bei Ihrer Postfiliale abgeben.

Die Dauer der Nachsendung ist frei wählbar und gilt, solange das Nachsende-Entgelt bezahlt wird (z.B. ein Tag bis maximal ein Jahr).

Zuständige Stelle

Jede Postfiliale (→ Post AG) in Ihrer Nähe oder einfach online (→ Post AG)

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag für einen Nachsendeauftrag direkt beim Postamt ausfüllen und abgeben oder das e-Service der Post nutzen.

Erforderliche Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis

Kosten

Für Privatkunden:

  • Nachsendeauftrag Privat Inland bis zu drei Monate: 16,90 Euro
  • Je weitere angefangene drei Kalendermonate: 16,90 Euro
  • Nachsendeauftrag Privat Ausland bis zu drei Monate: 22,90 Euro
  • Je weitere angefangene drei Kalendermonate: 22,90 Euro
  • Nachsendeauftrag Paket nur im Inland (zusätzlich): 9 Euro

Zusätzliche Informationen

Wenn Sie einen Nachsendeauftrag wegen Umzug machen, wird die Post nach Auslaufen des Nachsendeauftrags bei Unzustellbarkeit automatisch an die Absenderin/den Absender zurückgeschickt. Wenn Sie nur einen vorübergehenden Nachsendeauftrag (z.B. Urlaubsnachsender) abschließen, erhalten Sie nach Auslauf des Nachsendeauftrags die Post später wieder an Ihre alte Adresse zugestellt.

Weiterführende Links

e-Service (→ Post AG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion