Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Mehrkindzuschlag

Allgemeine Informationen

Den Mehrkindzuschlag können Eltern mit drei oder mehr Kindern erhalten.

Der Mehrkindzuschlag beträgt monatlich 23,30 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. Er muss für jedes Kalenderjahr gesondert geltend gemacht werden und wird im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung ausgezahlt bzw. bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt.

Hinweis

Wenn Sie keine steuerpflichtigen Einkünfte haben, ist eine direkte Auszahlung durch die zuständige Stelle möglich.

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Familienbeihilfebezug für mindestens drei Kinder
  • Es besteht nur dann ein Anspruch, wenn das zu versteuernde Familieneinkommen im Kalenderjahr, das vor dem Kalenderjahr liegt, für das der Antrag gestellt wird, eine bestimmte Höhe nicht überschritten hat. Der Mehrkindzuschlag für ein Jahr gebührt demnach jeweils auf Grundlage des Einkommens des Vorjahres. Die jährliche Einkommensgrenze, die nicht überschritten werden darf, beträgt 55.000 Euro. Die Berechnung des für die Gewährung des Mehrkindzuschlages zulässigen Familieneinkommens erfolgt analog der Ermittlung des für die Gewährung der Familienbeihilfe zulässigen Einkommens eines Kindes. Informationen zur Berechnung des zulässigen Einkommens finden sich auf der Seite "Zuverdienstgrenze bei Bezug der Familienbeihilfe".

Hinweis

Beim Mehrkindzuschlag können die Kinder aus einem Haushalt, wenn teilweise vom Vater und teilweise von der Mutter Familienbeihilfe bezogen wird, zusammengerechnet werden. Die Eltern müssen sich in dem Fall einigen, wer den Mehrkindzuschlag erhalten soll.

Fristen

Der Mehrkindzuschlag kann jederzeit beantragt werden. Rückwirkend wird er jedoch nur für fünf Jahre ab dem Monat der Antragstellung gewährt.

Zuständige Stelle

Finanzamt Österreich

Verfahrensablauf

Der Mehrkindzuschlag wird in der Regel bei der Arbeitnehmerveranlagung ausgezahlt. Er muss daher im Rahmen der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung oder der Einkommensteuererklärung bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

Die erforderlichen Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite. Die Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung oder die Einkommensteuererklärung können Sie mittels FinanzOnline abgeben.

Die Formulare müssen ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingereicht bzw. elektronisch abgesendet werden. Vergessen Sie nicht, die erforderlichen Unterlagen beizulegen. Bei elektronischer Antragstellung müssen diese gegebenenfalls persönlich oder per Post nachgereicht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Gegebenenfalls bei Zusammenrechnung der im Haushalt lebenden Kinder: Verzichtserklärung eines Elternteils auf den Mehrkindzuschlag

Kosten

Die Beantragung des Mehrkindzuschlags ist kostenlos.

Rechtsgrundlagen

Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG)

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt