Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Formen von Gewalt an Frauen

Wenn Sie Gewalt an Frauen beobachten oder klare Hinweise dafür haben, können und müssen Sie helfen. Schauen Sie auch nicht weg, wenn Sie in Ihrer unmittelbaren Umgebung, im engeren oder weiteren Bekanntenkreis beobachten, dass einer Frau Gewalt angetan wird. Sprechen Sie die Frau darauf an und vermitteln Sie ihr das Gefühl, dass sie sich Ihnen anvertrauen kann.

Welche Formen von Gewalt an Frauen gibt es?

Viele Frauen schweigen über erlittene Gewalt, oft aus Scham oder weil sie nicht ausreichend über Hilfsmöglichkeiten informiert sind.

Gewalt an Frauen tritt in unterschiedlichen Formen auf. Sie kann auf

  • physischer,
  • sexualisierter,
  • psychischer,
  • ökonomischer oder
  • sozialer

Ebene ausgeübt werden.

Am häufigsten erleben Frauen Gewalt in ihrer Familie: 90 Prozent aller Gewalttaten werden nach Schätzungen der Polizei in der Familie und im sozialen Nahraum ausgeübt. Die Dunkelziffer bei familiärer Gewalt ist sehr hoch.

Die Übergänge der verschiedenen Gewaltformen sind oft fließend. Körperliche und sexualisierte Gewalt sind immer unzulässig und selbstverständlich auch in der Familie strafbar. Nicht nur körperliche und sexualisierte Übergriffe, sondern auch Psychoterror, Erniedrigung, Verbote und soziale Isolation stellen Gewalt dar und dienen dem Mann als Mittel der Macht und Kontrolle über die Frau.

Männliche Gewalt im sozialen Nahfeld findet in allen Gesellschaftsschichten, in jedem Lebensalter und in jeder Kultur statt.

Körperliche Gewalt

Die Formen von körperlicher Gewalt sind vielfältig: Schläge, Stöße, Tritte, Haare reißen, Verbrennen, Prügeln mit Gegenständen bis hin zum Totschlag.

Psychische Gewalt

Bei psychischer Gewalt sind Frauen wiederholt verbalen und emotionalen Misshandlungen oder anderem seelischen Druck ausgesetzt, wie zum Beispiel Beschimpfungen, Demütigungen, Bedrohungen und Beleidigungen, die sich auf ihr Äußeres oder ihren Charakter beziehen, sowie öffentliches Lächerlichmachen. Folgen davon sind die Zerstörung des Selbstwertgefühls und der psychischen Gesundheit.

Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt liegt vor, wenn einer Frau sexuelle Handlungen aufgezwungen oder aufgedrängt werden. Dazu zählen erzwungene vaginale, orale oder anale Penetration sowie der Zwang zu anderen sexuellen Aktivitäten. Auch das Aufzwingen, pornographisches Material gegen den eigenen Willen anzusehen, fällt unter sexuellen Missbrauch. Frauen, die solcher Gewalt ausgesetzt sind, sind Opfer von Aggressionen und Machtmissbrauch.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion