Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Urkundenservice

Online-Services

Sie können hier Ihre Auszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) bestellen. 

Hinweis

Voraussetzung für die Nutzung dieses Service ist das Vorhandensein Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister.
Wenn Ihre Daten noch nicht im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind, erhalten Sie bei Aufruf des Service eine entsprechende Hinweismeldung. 
Für die Erfassung Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister wenden Sie sich bitte an ein Standesamt, um die Eintragung in das Register zu veranlassen.

Folgende Auszüge aus dem ZPR können bestellt werden:

  • Teilauszug Geburt
  • Teilauszug über Namensführung
  • Teilauszug über alle Ehen
  • Teilauszug über alle eingetragenen Partnerschaften
  • Teilauszug über das Bestehen einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft (Ledigkeitsbescheinigung)
  • Gesamtauszug aller im ZPR eingetragenen Personenstandsfälle
  • Lebensbestätigung

Die Teilauszüge können als Urkundennachweis im Rechtsverkehr vorgelegt werden.
In den Teilauszügen zu Namensführung, Ehen und eingetragene Partnerschaften werden auch die vorangehenden Namen, Ehen und eingetragene Partnerschaften angeführt.

Dieses Online-Service wird vom Bundesministerium für Finanzen kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Informationen

Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Urkundenservice: