Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Hilfe oder "Einmischung"?

Gewalt an Frauen wird noch immer von Teilen der Gesellschaft und von Einzelpersonen toleriert oder zumindest nicht verhindert. Viele Menschen wollen sich in "Privatsachen" nicht einmischen.

Es ist jedoch jede einzelne Person dafür verantwortlich, dass Gewalt gestoppt und betroffenen Frauen und ihren Kindern geholfen wird. Gewalt darf nicht bagatellisiert oder verleugnet werden. Darum ist es wichtig, überall gegen Gewalt aufzutreten und sie zu verurteilen.

Unterstützen Sie von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder, indem Sie sich über Beratungsmöglichkeiten und Hilfseinrichtungen informieren (Spezielle Beratungsstellen für Frauen).

Lassen Sie sich von kompetenten staatlichen oder privaten Einrichtungen beraten, damit Sie wissen, wie Ihre weiteren Schritte aussehen müssen und wie das Opfer unterstützt werden kann.

Die Anzeige bei der Polizei soll nicht der erste Weg sein – Akutfälle (unmittelbar drohende oder angewandte Gewalt) sind natürlich ausgenommen.

Weitere allgemeine und juristische Informationen finden sich auch auf der Website des BKA - Sektion Frauen, Familie und Jugend.

Das Kapitel "Spezielle Beratungsstellen für Frauen" ebenfalls auf HELP.gv.at bietet weitere Adressen von Einrichtungen, die mit Rat und Hilfe zur Seite stehen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 4. Februar 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt