Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Außergerichtliche Streitschlichtung für Verbraucher

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle Streitigkeiten zwischen einem in Österreich niedergelassenen Unternehmen und einer/einem in Österreich oder in einem sonstigen EU-/EWR-Staat wohnhaften Verbraucherin/Verbraucher.

Allgemeine Informationen

Seit 9. Jänner 2016 können sich Konsumentinnen/Konsumenten in (nahezu allen) vertraglichen Verbraucherstreitigkeiten mit einem österreichischen Unternehmen an acht staatlich anerkannte Streitbeilegungsstellen ("AS-Stellen") wenden.

Die AS-Stellen bieten außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) an. Damit ist sichergestellt, dass diese Verfahren hohen gesetzlichen Qualitätskriterien unterliegen.

Insbesondere ist garantiert, dass die außergerichtlichen Verfahren einer AS-Stelle

  • vor unparteiischen und unabhängigen Schlichterinnen/Schlichtern,
  • in der Regel kostenfrei,
  • rasch (innerhalb von 90 Tagen) sowie
  • vertraulich abgewickelt werden.

Die Teilnahme am Verfahren ist für Verbraucherinnen/Verbraucher immer und für Unternehmen in der Regel freiwillig. Ziel eines Verfahrens vor einer AS-Stelle ist eine einvernehmliche Streitbeilegung. Die Schlichtungsstelle trifft selbst keine verpflichtende Entscheidung.

Solange die Ansprüche nicht verjährt sind, können diese jederzeit bei den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden. Weitere Informationen zum Zivilverfahren sowie Gewährleistung und Verbraucherschutz  finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Tipp

Weitere Informationen zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach dem AStG finden Sie in der Broschüre des Sozialministeriums "Miteinander statt Gegeneinander − der Weg zur Schlichtung".

Staatlich anerkannte Streitbeilegungsstellen

AS-Stellen müssen nachstehendes Zeichen führen. Dadurch sind sie für Konsumentinnen/Konsumenten als solche Stellen erkennbar, die gewährleisten, dass die Behandlung von Streitigkeiten fair, rasch, effizient und transparent im Sinne des AStG erfolgt.

Logo: staatlich anerkannte verbraucherschlichtungsstelle
Logo: staatlich anerkannte verbraucherschlichtungsstelle

Nur die folgenden acht staatlich anerkannten AS-Stellen dürfen dieses Zeichen führen:

Schlichtungsstelle der Energie-Control-Austria (E-Control)

Die Schlichtungsstelle der E-Control (→ E-Control) ist zuständig für Streitigkeiten zwischen Strom- bzw. Gaskundinnen/Gaskunden und Strom- und Gasunternehmen (z.B. bei Problemen mit Rechnungen oder beim Lieferantenwechsel, Qualität der Dienstleistung etc.). Sie ist nicht zuständig für Streitigkeiten mit Fernwärmeunternehmen.

E-Mail: schlichtungsstelle@e-control.at
Adresse: Rudolfsplatz 13a, 1010 Wien
Telefon: +43 1 24724 - 444
Fax: +43 1 24 724 - 900

Telekom-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR)

Die Telekom-Schlichtungsstelle (→ RTR) ist zuständig bei Problemen mit einem Telefon-, Internet- oder Rundfunkbetreiber (z.B. Kabelnetzbetreiber und Anbieter von Pay-TV-Abos). Beispiele sind Unklarheiten mit einer Telefonrechnung oder wenn ein Telefon- bzw. Internetanschluss nicht ordnungsgemäß funktioniert. Sie ist nicht zuständig bei Streitigkeiten über ein Endgerät (z.B. Smartphone, Receiver), es sei denn, es besteht ein vertraglicher Zusammenhang mit dem Kommunikationsdienst.

Webformular der Telekom-Schlichtungsstelle – Kommunikationsdienste (→ RTR)
Adresse: Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien
Telefon: +43 1 58058 888 (Erstkontakt), Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr bzw. +43 1 58058 444 (zu Verfahren), Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr
Fax: +43 1 58 058 94 94

Post-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR)

Die Post-Schlichtungsstelle (→ RTR) ist zuständig für Streitigkeiten mit einem Postdiensteanbieter (z.B. bei Problemen in den Bereichen Brief, Paket, Einschreiben, Zustellung, Wertsendung, Verlust oder Beschädigung). Sie ist nicht zuständig bei Problemen, die sich aus Zusendungen ergeben, die nicht Postsendungen im Sinne des Postmarktgesetzes sind (z.B. unadressierte Werbesendungen).

Webformular der Telekom-Schlichtungsstelle – Postdienste (→ RTR)
Adresse: Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien
Telefon: +43 1 58058 888 (Erstkontakt), Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr bzw. +43 1 58058 444 (zu Verfahren), Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr
Fax: +43 1 580 58 94 94

Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (→ apf) ist zuständig für Streitigkeiten mit einem Bahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugunternehmen im Zusammenhang mit Verspätungen, Ausfällen bzw. Annullierungen; im Bahnverkehr beispielsweise auch bei Streitigkeiten bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck oder im Hinblick auf die Erstattung verlorener bzw. ungenutzter Tickets.

Webformular der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (→ afp)
Adresse: Linke Wienzeile 4/1/6, 1060 Wien
Telefon: +43 1 5050 707 700

Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft (Bankenschlichtungsstelle)

Die Bankenschlichtungsstelle (→ GSK) ist zuständig für Streitigkeiten über Verpflichtungen aus einem Bankgeschäft zwischen einem hierzu in Österreich berechtigten Kreditinstitut und einer/einem in Österreich oder in einem sonstigen EWR-Staat wohnhaften Verbraucherin/Verbraucher. Die Stelle ist nicht zuständig für Streitigkeiten aus einem Fremdwährungskredit.

E-Mail: office@bankenschlichtung.at
Adresse: Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien
Telefon: +43 1 505 42 98
Fax: +43 (0) 590 900 - 118 337

Internet Ombudsstelle

Der Verein Internet Ombudsstelle (→ ÖIAT) (vormals Internet Ombudsmann) ist zuständig bei sämtlichen Vertragsstreitigkeiten aus über das Internet geschlossenen Verträgen zwischen einem in Österreich niedergelassenen Unternehmen und einer/einem in Österreich oder in einem sonstigen EWR-Staat wohnhaften Verbraucherin/Verbraucher (z.B. Gewährleistung, Verzug, ungerechtfertigte Kreditkartenabbuchungen etc.). Anmerkung: Zusätzlich kann man sich in diesen Fällen an die "Schlichtung für Verbrauchergeschäfte" wenden.

Webformular der Internet Ombudsstelle (→ ÖIAT)
Adresse: Ungargasse 64-66/3/404, 1030 Wien

Ombudsstelle Fertighaus 

Die → Ombudsstelle Fertighaus ist zuständig für alle Fragen und Anliegen rund um das Fertighaus.

E-Mail: ombudsstelle@fertighaus.org
Adresse: Mölkerbastei 14/1, 1010 Wien
Telefon: +43 1  890 89 19

Schlichtung für Verbrauchergeschäfte

Die → "Schlichtung für Verbrauchergeschäfte" ist zuständig für Verbraucherstreitigkeiten, für die keine der anderen auf dieser Seite genannten Schlichtungseinrichtungen zuständig ist. Zu ihrem Aufgabenbereich zählen insbesondere Streitigkeiten rund um Garantie und Gewährleistung, aber auch Probleme mit Fremdwährungskrediten. Zusätzlich kann man sich bei Problemen mit Internetgeschäften (neben dem Verein Internet Ombudsstelle) auch an die "Schlichtung für Verbrauchergeschäfte" wenden.

Sie bietet keine Rechtsberatung für Verbraucherinnen/Verbraucher an.

→ Webformular der Schlichtung für Verbrauchergeschäfte
E-Mail: office@verbraucherschlichtung.at
Adresse: Mariahilfer Straße 103, Stiege 1, Top 18, 1060 Wien

Weiterführende Links

Gerichtliche Zuständigkeit (Österreich) – Europäisches Justizportal (→ EK)

Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz