Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Checklisten Arbeit in Österreich für Drittstaatsangehörige

Checklliste Allgemeines zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in Österreich
Allgemeines zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in Österreich
Thema Detailinformationen Erledigt
kombinierte Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung Um in Österreich arbeiten zu dürfen, benötigen Bürgerinnen/Bürger aus Drittstaaten eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung (→ USP), die die Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber ermöglicht (zum Beispiel Rot-Weiß-Rot – Karte) oder freien Arbeitsmarktzugang gewährt (zum Beispiel Rot-Weiß-Rot – Karte plus, Daueraufenthalt – EU).  
Berechtigung durch das AMS In Ausnahmefällen ist zusätzlich zum Aufenthaltstitel oder Visum eine Berechtigung durch das Arbeitsmarktservice notwendig (z.B. für Studierende und Saisonarbeitskräfte).  

Checkliste für Drittstaatsangehörige die bereits einen Arbeitsplatz haben.

Arbeitsplatz ist bereits vorhanden
Thema Detailinformationen Erledigt
nach der Einreise Ist bereits ein Arbeitsplatz vorhanden, muss nach der Einreise eine Meldung bei der Arbeitgeberin/beim Arbeitgeber erfolgen.  
Arbeitsantritt Bei Arbeitsantritt muss eine Bestätigung über die  vollständige Anmeldung (→ USP) der Dienstnehmerin/des Dienstnehmers unverzüglich ausgehändigt werden.  
Pendlerpauschale und Pendlereuro kann beim Arbeitgeber beantragt werden.  
Beim Antritt einer neuen Arbeitsstelle muss unter anderem der Arbeitsvertrag genau geprüft werden.  

Checkliste zur Jobsuche in Österreich für Drittstaatsangehörige
Jobsuche in Österreich
Thema Detailinformationen Erledigt
Qualifikationen In Wien, Linz, Graz und Innsbruck gibt es Anlaufstellen, die Beratung zur Anerkennung und Bewertung von im Ausland erworbenen Qualifikationen anbieten. In den übrigen Landeshauptstädten gibt es wöchentliche Sprechtage.  
Vorgehensweise Es gibt einige Möglichkeiten und Wege, eine Stelle zu finden. oesterreich.gv.at informiert über die Vorgehensweise bei der Jobsuche bzw. Anlaufstellen für Arbeitsuchende.  
Links Links zu Jobbörsen und Stellenausschreibungen, die bei der Jobsuche helfen können, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.  
Bewerbungstipps Wie ein Bewerbungsschreiben bzw. Motivationsschreiben verfasst wird, worauf bei der Erstellung eines Lebenslaufs zu achten ist und wie die Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch erfolgt, erfahren Sie im Kapitel "Bewerbungstipps".  
Arten von Beschäftigung Aus unterschiedlichen Arten von Beschäftigung ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite.   
Letzte Aktualisierung: 29. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion