Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Gewaltschutzzentren und Frauenhäuser

Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie

Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen sind spezialisierte Opferschutzeinrichtungen für den Bereich der häuslichen Gewalt und bestehen in jedem Bundesland. Sie bieten Betroffenen aktiv Hilfe und Unterstützung an, insbesondere nach einer polizeilichen Intervention.

Die Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes mit dem Gewaltopfer hat erste Priorität. Das Angebot umfasst jedoch auch rechtliche Beratung und psychosoziale Betreuung.

Wenn die Polizei  ein Betretungsverbot ausspricht, verständigt sie unmittelbar nach ihrem Einschreiten das Gewaltschutzzentrum/die Interventionsstelle des jeweiligen Bundeslandes.

Dieses kontaktiert in der Folge das Opfer und bietet Hilfe und Unterstützung an.

Sie können das Gewaltschutzzentrum/die Interventionsstelle natürlich auch ohne vorangegangene polizeiliche Intervention aufsuchen. Kompetente Hilfe und Beratung unter Wahrung der Vertraulichkeit sind garantiert.

Frauenhäuser

In Österreich existieren zahlreiche Frauenhäuser und Frauennotwohnungen. Diese bieten Frauen und Kindern in familiären Gewaltsituationen vorübergehend Wohnmöglichkeiten an.

Grundsätze der Frauenhäuser:

  • Die Hilfe erfolgt unbürokratisch und sofort.
  • Die Anonymität der betroffenen Frau bleibt gewahrt.
  • Die Frauenhäuser werden von Frauen geleitet und die betroffenen Frauen von Mitarbeiterinnen beraten und unterstützt. Männer haben im Allgemeinen keinen Zutritt.
  • Die helfenden Frauen stehen auf der Seite der betroffenen Frauen.

Die betroffenen Frauen werden dabei unterstützt, die eigenen Bedürfnisse und Interessen wahrzunehmen und eine selbstbestimmte Existenz aufzubauen.

Frauen und ihre Kinder, die von Gewalt betroffen sind, können so lange im Frauenhaus bleiben, wie es für sie notwendig ist, und sie können auch mehrmals wiederkommen. Die Frauen können frei entscheiden, was für sie notwendig ist.

Sie verlieren nicht das Recht, ihre Kinder zu sehen, die Wohnung zu betreten und über das gemeinsame Vermögen zu verfügen, wenn sie von ihrem Mann weggehen.

Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses helfen bei den vielschichtigen Problemen der betroffenen Frauen. Sie unterstützen bei der Klärung der neuen Lebenssituation, bei Behörden- und Gerichtswegen, bei Arbeitsplatz- und Wohnungssuche, bei Problemen, die Kinder betreffen und bei Problemen, die den Mann betreffen.

Auf den Seiten der Vereine "Autonome Österreichische Frauenhäuser" und "Zusammenschluss Österreichischer Frauenhäuser" finden Sie einen Überblick sowie Informationen über alle Frauenhäuser in den Bundesländern.

Tipp

Sie können sich unter den Notrufnummern der Frauenhäuser rund um die Uhr beraten lassen! Weitere Informationen zu den österreichischen Frauenhäusern finden sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen sowie des Vereins der Autonomen Österreichischen Frauenhäuser (AÖF) und des ZÖF – Zusammenschluss Österreichischer Frauenhäuser. 

Weitere Tipps und Telefonnummern finden sich in dem Kapitel "Spezielle Beratungsstellen für Frauen".

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion