Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Ganztägige Schulformen

In ganztägig geführten Schulen (grundsätzlich möglich in Volksschule, Mittelschule, Polytechnische Schule, Sonderschule und AHS-Unterstufe), werden Kinder nicht nur unterrichtet, sondern darüber hinaus auch in Lern- und Freizeitphasen gefördert und betreut. Damit stellen ganztägige Schulformen Schulkindern gezielte Lernunterstützung, Betreuung sowie die Förderung ihrer Talente zur Verfügung. Der Besuch einer ganztägig geführten Schule ist für niemanden verpflichtend, es besteht Wahlfreiheit für die Eltern. Die Ganztagsschule bietet Eltern/Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, Beruf und Familie leichter zu vereinbaren und sorgt für mehr Chancengerechtigkeit.

Im Mittelpunkt der Betreuung stehen:

  • Lernmotivation und Lernunterstützung
  • Förderung und Unterstützung von Kreativität
  • Soziales Lernen (Intensivierung von Kontakten zwischen Schülerinnen/Schülern unterschiedlicher sozialer Gruppen, Kulturen und Religionen)
  • Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung (Förderung von Haltungen und Fertigkeiten, die über die Schulzeit hinaus von Bedeutung sind; Berücksichtigung der Bedürfnisse nach Bewegung, Rückzug und Erholung)

Grundsätzlich kann zwischen zwei Formen der Betreuung unterschieden werden:

  • Getrennte Abfolge von Unterrichtsteil und Betreuungsteil: Der Unterricht findet am Vormittag statt, am Nachmittag ist Zeit für Hausübungen, Sport, Freizeitaktivitäten und gezielte Unterstützung beim Lernen. In ganztägig geführten Schulen mit getrennter Abfolge von Unterrichts- und Betreuungsteil ist es sowohl möglich, den Betreuungsteil an allen Schultagen als auch nur an einzelnen Tagen pro Woche zu besuchen.
  • Verschränkte Form: Bei der verschränkten ganztägigen Schule wechseln sich Unterrichts-, Lern- und Freizeiteinheiten den ganzen Tag über ab. Die Betreuungsstunden sind in diesem Fall ein integrativer Bestandteil des Schulalltages. Die Anmeldung für den Betreuungsteil bezieht sich daher in verschränkt geführten Klassen auf alle Schultage.

Grundsätzlich ist eine Betreuung durch Pädagoginnen/Pädagogen in der Schule bis mindestens 16 Uhr vorgesehen. Die Höhe des Selbstkostenanteils für Essen und Freizeitbetreuung variiert und wird vom Schulerhalter festgelegt. Verantwortlich für die Einrichtung einer ganztägigen Schule ist der Schulerhalter – bei Volksschule und Mittelschule, Polytechnischer Schule und Sonderschule ist das in der Regel die Gemeinde, bei der AHS (Unterstufe) ist es der Bund.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 13. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung