Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Formen von Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Wenn Sie Gewalt an Kindern beobachten oder vermuten, können und müssen Sie helfen. Schauen Sie auch nicht weg, wenn Sie in Ihrer unmittelbaren Umgebung, im engeren oder weiteren Bekanntenkreis beobachten oder vermuten, dass einem Kind Gewalt angetan wird.

Welche Formen von Gewalt an Kindern gibt es?

Gewalt an Kindern findet nicht nur im öffentlichen Bereich statt, sondern vor allem in der Familie. Sie wird täglich in scheinbar intakten Familien von Familienangehörigen begangen.

Gewalt an Kindern gibt es in vielen Formen:

  • körperliche Gewalt
  • Vernachlässigung
  • psychische Gewalt
  • sexueller Missbrauch

Die Übergänge sind oft fließend. Gewalt in jeglicher Form ist immer Unrecht und selbstverständlich auch in der Familie strafbar. Gewalt im sozialen Nahfeld findet in allen Gesellschaftsschichten und in jedem Lebensalter statt.

Körperliche Gewalt

Die Formen von körperlicher Gewalt sind vielfältig. Körperliche Misshandlung kann bei der "ausgerutschten Hand" beginnen, aber auch vorsätzliches Zufügen von Schmerzen sein.

Vernachlässigung

Vernachlässigung liegt dann vor, wenn die physischen oder psychischen Bedürfnisse von Kindern von der Familie nicht oder nur unzulänglich befriedigt werden.

Psychische Gewalt

Bei psychischer Gewalt sind Kinder wiederholt verbaler Gewalt oder einer anderen Form von seelischem Druck ausgesetzt (z.B. Leistungsdruck, Beschimpfung, Demütigung, Bedrohung). Körperliche Reaktionen sind nicht auszuschließen (z.B. Depressionen, große Nervosität, Schlafstörungen, Einnässen).

Sexueller Missbrauch

Sexueller Missbrauch ist, wenn sich Erwachsene oder ältere Jugendliche bewusst und absichtlich am Körper eines Kindes befriedigen oder sich von einem Kind befriedigen lassen. Dazu zählen Blicke, Bemerkungen und Berührungen, auch jene, die jemand an sich selbst durchführen lässt, exhibitionistisches Verhalten, aber auch, wenn einem Kind pornographisches Material gezeigt wird, wird es sexuell missbraucht.

Sexuelle Gewalt ist körperliche und psychische Gewalt. Das Kind wird Objekt und Opfer eines Missbrauchs von Vertrauens- und Autoritätsverhältnissen. Nur durch das Vertrauen und den Schutz, den Kinder genießen, können sie sich entfalten. Sexueller Missbrauch stellt daher auch eine schwere Gefährdung für die Entwicklung eines Kindes dar.

Sexualmissbrauch ist immer Machtmissbrauch. Kinder können sich aufgrund ihrer körperlichen, geistigen, emotionalen und sozialen Entwicklung noch nicht gegen Übergriffe von Erwachsenen zur Wehr setzen. Es ist ihnen unmöglich, die Tragweite von Handlungen zu erfassen oder ihnen vollbewusst zuzustimmen (d.h. auch wenn eine Täterin/ein Täter sich die Zustimmung seines Opfers einholt, ist seine Handlung strafwürdig).

Achtung

Wenn Sie auf einer Website oder in einer Newsgroup Texte oder Bilder entdecken, die Sie als "Kinderpornografie" bezeichnen würden, melden Sie dies bitte bei der Meldestelle Kinderpornografie und Sextourismus.

Weitere Informationen, wichtige Tipps und Telefonnummern finden sich auf oesterreich.gv.at unter "Spezielle Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche bei Gewalt".

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt