Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Checkliste Einreise mit Haustieren nach Österreich für EU-Bürger* und Schweizer 

* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.

Aktuelle Checkliste für die Einreise mit Haustieren nach Österreich für EU-Bürger*.

Aktuelle Checkliste für die Einreise mit Haustieren nach Österreich für EWR-Bürger bzw. Schweizer.
Thema Detailinformationen Erledigt
Heimtierausweis Für die Mitnahme von Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist ein veterinärbehördliches Dokument, und zwar der Heimtierausweis (Pet Passport), vorgeschrieben.  
Hundeabgabe In Österreich muss grundsätzlich für das Halten von Hunden eine Hundeabgabe (Hundesteuer) bezahlt werden.  
Maulkorb- und Leinenzwang In den meisten österreichischen Gemeinden gibt es Bestimmungen zu Maulkorb- und Leinenzwang.  
Registrierung Alle in Österreich gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden.  
Kampfhunde Die Rechtsvorschriften für die Haltung von "Kampfhunden" müssen beachtet werden.  
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion